Machbarkeitsstudie Nahwaermenetz VS Schwenningen West-Das Wärmeplanungsgesetz – (WPG) fordert gem. § 32 von den Wärmenetzbetreibern einen Wär-menetzausbau- und - Dekarbonisierungsfahrplan bis 31. Dezember 2026. Sollte ein Transformati-onsplan (BEW Modul 1, Antrag bis 31.12.2025) erstellt werden, entfällt diese Pflicht und es wird eine zusätzliche Förderung gewährt. Um der Verpflichtung nach § 32 WPG zuvorzukommen und um wei-ter Förderung zu erlangen wird dieser Transformationsplan bzw. diese Machbarkeitsstudie beauf-tragt. Dieser Transformationsplane bzw. diese Machbarkeitsstudie dient dem Zweck, den zeitlichen, tech- nischen und wirtschaftlichen Umbau der bestehenden Wärmenetzsysteme oder Neubau von Wär-menetzen über einen längeren Zeitraum mit dem Ziel einer vollständigen Versorgung des Netzes durch förderfähige erneuerbare Wärmequellen bis 2045 darzustellen. Auf dieser Basis muss der Transformationsplan bzw. diese Machbarkeitsstudie konkrete Maßnahmen in bestimmbaren Zeitho-rizonten, sowie die dafür notwendigen Ressourcen darlegen. Der Transformationsplan bzw. diese Machbarkeitsstudie ist Grundlage für nachfolgende Maßnahmen. Ein Zielbild sowie ein Etappenplan samt Maßnahmenpaketen sind zu entwickeln, dazustellen und deren Umsetzung zu beschreiben. Dies auch unter der Berücksichtigung ob und welche Pakete in der Umsetzung gefördert werden. Die anzubietenden Planungsleistungen ergeben sich aus der Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze „BEW“, den zugehörigen BAFA Merkblättern und den Anforderungen des WPG (§ 32, Anlage 3). Diese Richtlinien / Merkblätter / des BAFA und des WPG (§ 32, Anlage 3) stellen den Mindestumfang der zu erarbeitenden Planung dar. Als Arbeitshilfe steht vom AGFW die „Empfehlungen zur Erstellung eines Transformationsplanes nach BEW“ zur Verfügung.
Diese Ausschreibung betrifft die Beschaffung von IT-Dienstleistungen für die digitale Transformation...