Markterkundung Fuhrparkmanagementsoftware multifunktional BALM 2026
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Markterkundung zur Beschaffung eines Fuhrparkmanagementsystems-Wir weisen darauf hin, dass es sich bei nachstehender Markterkundung weder um eine Einleitung, noch um eine Anfrage im Rahmen eines Vergabeverfahrens handelt, sondern, dass es sich hierbei lediglich um eine unverbindliche Marktabfrage handelt, die der Überprüfung des Marktes für die Vorbereitung eines eventuellen Beschaffungsvorhabens dienen soll. Es handelt sich nicht um die Einleitung eines Vergabeverfahrens. Die Markterkundung ist eine Maßnahme nach § 28 der Vergabeverordnung (VgV) und wird lediglich zur Vorbereitung einer Auftragsvergabe und zur Unterrichtung der Unternehmen über Auftragsvergabepläne durchgeführt. Verbindliche Angebote sind im Rahmen der Markterkundung dem Bundesamt nicht zu unterbreiten. Ein Zuschlag wird am Ende des Markterkundungsverfahrens nicht erteilt. Zur Vorbereitung eines Vergabeverfahrens, dessen Einleitung in Abhängigkeit der eingehenden Antworten für 2026geplant ist, bitte das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) um Unterstützung der am Markt agierenden Unternehmen im Rahmen dieser Markterkundung. Das BALMerwägt im Zuge der fortlaufenden Digitalisierung und Vereinheitlichung bestehender Lösungendie Beschaffung einer multifunktionalen Softwarelösung „Fuhrparkmanagementsoftware“. Ziel ist es, die im Bundesamt vorhandenen Einzelprodukte durch ein inhaltlich umfassendes Managementsystem abzulösen Das BALM möchte im Zuge der Markterkundung insbesondere nachvollziehen können, ob Produkte am Markt existieren, die die gestellten Anforderungen erfüllen oder welche marktüblichen Alternativen bezüglich einzelner Anforderungspunkte existieren. Für detaillierte weitere Informationen beachten Sie bitte die beigefügte PDF! Bitte beachten Sie zudem die folgenden Hinweise: Die Markterkundung ist kein Vergabeverfahren. Fristende für die Teilnahme an der Markterkundung ist der 06.03.2026um 10:00 Uhr. Eine Vergütung oder Entschädigung für die Teilnahme an dem Markterkundungsverfahren kann nicht gewährt werden. Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung und möchten uns bereits Vorab für den Aufwand, der Ihnen im Rahmen der Mitwirkung entsteht, bedanken.