Markterkundung Grunderwerbssoftware IT-Beschaffung Autobahn
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Markterkundung einer Grunderwerbssoftware-Die Markterkundung zum oben genannten Titel dient der Überprüfung des Marktes zur Vorbereitung eines geplanten Beschaffungsvorhabens. Geprüft werden soll, ob die Anforderungen der Auftraggeberin von mehreren Unternehmen erfüllt werden können. Unternehmen, welche sich in der Lage sehen, die im Abschnitt 3.1 der hiesigen Bekanntmachung angeführten Anforderungen vollständig zu erfüllen, haben dies bis spätestens [10.04.2026] per E-Mail dem IT-Einkauf der Auftraggeberin mitzuteilen: fu-zen- einkauf-it@autobahn.de Mit der vorgenannten Mitteilung an den IT-Einkauf hat das Unternehmen den Namen, Sitz und Rechtsform der Gesellschaft anzugeben sowie eine kurze Unternehmensbeschreibung einzureichen. Ferner hat das Unternehmen einen Ansprechpartner und eine E-Mail-Adresse für den weiteren Kontakt anzugeben. Nach form- und fristgemäß erfolgter Mitteilung erhält das entsprechende Unternehmen vom IT-Einkauf der Auftraggeberin umgehend an die angegebene Kontaktstelle per E-Mail einen Fragenkatalog übersandt, den das Unternehmen vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt innerhalb von 14 Tagen an den IT-Einkauf der Auftraggeberin zurückzusenden hat. Verspätet übermittelte Antworten können unberücksichtigt bleiben. Die Auftraggeberin wird die fristgemäß eingegangenen Antworten des Unternehmens prüfen und bei Bedarf zu Markterkundungsgesprächen einladen, die online als Videokonferenz oder als Präsenztermin persönlich am Sitz der Auftraggeberin erfolgen können. Die Auftraggeberin behält sich nach pflichtgemäßem Ermessen sowie unter Einhaltung der Grundsätze von Transparenz und Gleichbehandlung vor, Rückfragen zu stellen, Aufklärungen und Nachforderungen vorzunehmen. Nach Abschluss der Markterkundung werden die Ergebnisse von der Auftraggeberin abschließend evaluiert und im Rahmen des beabsichtigten Vergabeverfahrens berücksichtigt. Stellt sich nach Abschluss der Markterkundung heraus, dass die Anforderungen der Auftraggeberin tatsächlich nur von einem Unternehmen erfüllt werden können, wird ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 VgV mit dem betroffenen Unternehmen durchgeführt, andernfalls eine wettbewerbliche Vergabe.