Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen·Berlin·29. Juni 2026·TED

Markterkundung KI-gestütztes Assistenzsystem Wohngeld Sachbearbeitung Berlin

Neuentwicklung, Branchensoftware Kommunalverwaltung

Markterkundung KI-gestütztes Assistenzsystem für die Wohngeldsachbearbeitung-Diese Bekanntmachung dient ausschließlich der Durchführung einer unverbindlichen Markterkundung gemäß § 28 Absatz 1 Vergabeverordnung (VgV). Ziel der Markterkundung ist es, den Markt über einen möglichen zukünftigen Beschaffungsbedarf des Landes Berlin zu informieren und Erkenntnisse zur Marktverfügbarkeit, Produktreife, Funktionsabdeckung, Integrationsfähigkeit und Referenzlage von Softwarelösungen zur KI- gestützten Unterstützung der Wohngeld-Sachbearbeitung zu gewinnen. Gegenstand der Markterkundung ist die Prüfung, ob am Markt Softwarelösungen verfügbar sind, die als eigenständiges Modul vor einem bestehenden Wohngeld-Fachverfahren, insbesondere DiWo, und/oder vor einer elektronischen Akte betrieben werden können, ohne das Fachverfahren selbst zu ersetzen oder strukturell zu verändern. Im Fokus stehen insbesondere folgende Funktionen: Entgegennahme und Vorbereitung eingehender elektronischer Wohngeldanträge einschließlich Anlagen bis zur Vorlage bei der Sachbearbeitung bzw. Übergabe/Ablage in Richtung Fachverfahren oder elektronischer Akte; KI-gestützte Analyse und Auswertung eingereichter Antragsunterlagen, insbesondere Prüfung auf Vollständigkeit und Erzeugung von Hinweisen für die Sachbearbeitung; Erstellung von Entwürfen für Schreiben an Bürgerinnen und Bürger, insbesondere zur Nachforderung fehlender oder unklarer Unterlagen. Bei der vorliegenden Bekanntmachung handelt es sich ausdrücklich weder um eine Auftragsbekanntmachung noch um eine Aufforderung zur Abgabe von Angeboten oder Teilnahmeanträgen. Durch die Durchführung der Markterkundung wird kein Vergabeverfahren eingeleitet. Das Land Berlin ist nicht verpflichtet, auf Grundlage der Markterkundung ein Vergabeverfahren durchzuführen, und ist an deren Ergebnisse nicht gebunden. Die Teilnahme begründet keinerlei Rechtsansprüche, insbesondere keinen Anspruch auf Durchführung eines Vergabeverfahrens oder auf Beteiligung an einem etwaigen späteren Vergabeverfahren. Interessierte Unternehmen werden gebeten, den bereitgestellten Fragekatalog auszufüllen und ihre Rückmeldung bis zum 07.07.2026, 12:00 Uhr elektronisch an schmutzler@syncwork. de zu übermitteln.

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