Markterkundung Proxy Voting Services § 28 VgV Deutsche Bundesbank 30.01.2026-27.02.2026
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Markterkundung gem. § 28 VgV - Proxy Voting Services-Keine Auftragsbekanntmachung Gegenstand dieser Markterkundung ist der Erkenntnisgewinn über am Markt verfügbare Dienstleistungen im Bereich eines Proxy Voting Service Providers zu erhalten Im Rahmen einer Markterkundung gemäß § 28 VgV beabsichtigt die Deutsche Bundesbank, einen Überblick über die marktüblichen Preise und Konditionen für Dienstleistungen im Bereich eines Proxy Voting Service Providers zu erhalten. Ziel ist es, auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse eine fundierte Grundlage für die Ausschreibung von Leistungen zu schaffen. Bis zum 27.02.2026 können Sie sich unter Angabe des Betreffs "25-2000074940 Markterkundung im Bereich von Dienstleistungen eines Proxy Voting Service Providers über die E-Mail- Adresse Markterkundung_Proxy_Voting@bundesbank.de an den Bereich "Märkte" wenden. Die Vereinbarung von Gesprächen erfolgt bilateral im Zeitraum vom 30.01.2026 bis 27.02.2026.
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