Markterkundung zum TFM Konzept NRW-Hierbei handelt es sich um eine Markterkundung gemäß § 28 Absatz 1 VgV, es werden daher keine Leistungen im Rahmen dieser Markterkundung beschafft. Einführung Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB NRW) ist seit 2001 Eigentümer von über 4.000 Immobilien des Landes Nordrhein-Westfalen. Dazu gehören neben den Ministerien insbesondere Polizeiwachen, Finanzämter, Gerichtsgebäude, Justizvollzugsanstalten, Schlösser und Museen. Das Verwaltungsvermögen (ohne Hochschulen, Drittanmietungen und Leerstand) umfasst etwa 14,6 Mio. m² Bruttogrundfläche und ca. 48.500 technische Anlagen. Bereits seit 2010 werden Rahmenverträge für das Technische Gebäudemanagement (TGM) und wiederkehrende Prüfungen vergeben. Seit 2017 gibt es zudem einen Technisches Facility Management-Vertrag (TFM), mit dem ganzheitlich der Gebäudebetrieb und die Betreiberverantwortung an einen Vertragspartner übertragen wird. Das TFM-Konzept findet aktuell für etwa 10% der Gesamt-BGF des BLB NRW Anwendung. Zukünftig soll dieser Anteil tendenziell gesteigert werden. Zudem ist der BLB NRW Treiber der Nachhaltigkeitsthemen für das Land NRW und maßgeblich an der Umsetzung der Ziele der Klimaneutralen Landesverwaltung beteiligt. Mit dem vorliegenden Eckpunktepapier zur Markterkundung gibt der BLB NRW potenziellen Marktanbietern einen Einblick in die verschiedenen FM-Modelle (TGM, TFM und GT siehe Konzeptvorstellung).2 Ablauf der Markterkundung Der BLB NRW lädt alle interessierten Anbieter zur Abgabe einer Markteinschätzung ein. Die Marktabfrage soll in zwei Stufen erfolgen. In der ersten Stufe geht es um das generelle Interesse an den verschiedenen FM-Konzepten des BLB NRW. In der zweiten Stufe geht es um das TFM-Konzept im Speziellen, wozu weitere Fragen nach Abschluss der ersten Stufe an den Anbieterkreis versendet werden. Einzelprojektspezifische Informationen werden nicht übermittelt. Vielmehr wird die Marktsicht auf einzelne Elemente des TFM-Konzeptes, wie Losgrößen und die Nachunternehmereinbindung, erfragt.