Medienproduktion Digitale Erlebniswelten 175.000 Euro Verhandlungsvergabe Rheinland-Pfalz
geplante Verhandlungsvergabe Medienproduktion-Die Vergabestelle plant die Beschaffung der Produktion von diversen Medien für ihr Projekt "Digitale Erlebniswelten". Das Projekt wird mit öffentlichen Zuwendungen der Europäischen Union bzw. des Landes Rheinland-Pfalz gefördert. Da es sich bei der Beschaffung um kreative und innovative Leistungen handelt, bei dem ggf. Bedarf zu Verhandlungen besteht, soll das eigentliche Beschaffungsverfahren demnächst (wahrscheinlich ab Mitte Juli 2026) im Rahmen einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt werden. Da eine Binnenmarktrelevanz der Beschaffung nicht ausgeschlossen werden kann, fordern wir insbesondere interessierte Unternehmen aus anderen EU-Ländern dazu auf, ggf. ihr Interesse an einer Teilnahme an der geplanten Ausschreibung darzulegen. Das Prozedere hierfür ist unter der Rubrik "Weitere Angaben / Zusätzliche Angaben" dargelegt. In dem geplanten Vergabeverfahren wird die Vergabestelle eine ausführliche Leistungsbeschreibung bereitstellen. Im Zuge dieser Vorab-Bekanntmachung werden insofern nachstehend lediglich die wesentliche inhaltlichen Merkmale zu der nachgefragten Leistungen dargelegt: 1. Erarbeitung einer Feinkonzeption (Productionboard) für das Projekt 2. Produktion von Bild- und Videomaterial (360 Grad Panoramen, Drohnenflüge, Augmented Reality / 3D-Rendering Objekte, Aufbereitung von vorhandenem Archivmaterial) 3. Produktion von Minihörspielen (Versionen auf Deutsch und Englisch) 4. Produktion von Gamification- und Entertainment-Elementen 5. Bereitstellung einer Web-App Plattform für die Präsentation der Inhalte für Besucher:innen 6. Durchführung von Workshops zur Einbindung des Personals der Vergabestelle Nach derzeitiger Planung steht für das Projekt Budget in Höher von 175.000 Euro netto zur Verfügung. Im Rahmen des geplanten Vergabeverfahrens wird die Vergabestelle eine verbindliche Preisobergrenze in Höhe des vorhandenen Budgets statuieren. ### diese Ankündigung hat rein informativen Charakter und begründet keinen Rechtsanspruch auf Teilnahme am Beschaffungsverfahren###