Mittelstandsbericht-Gemäß § 16 des Niedersächsischen Gesetzes zur Förderung kleiner und mittlerer Unter-nehmen (Mittelstandsförderungsgesetz) berichtet die Landesregierung dem Landtag einmal je Legislaturperiode über die Lage und Entwicklung der kleinen und mittleren Un-ternehmen (KMU), legt die durchgeführten Unterstützungsmaßnahmen für den Mittel-stand dar und gibt einen Ausblick auf die Fortführung der Mittelstandsförderung. Ziel des Mittelstandsberichts ist es, wie in der Vergangenheit auch, die Mitglieder des Nieder-sächsischen Landtags umfassend über die Situation der mittelständischen Unternehmen in Niedersachsen zu informieren.Der Niedersächsische Mittelstandsbericht gliedert sich in folgende Teile: Teil I. Statistikteil,Teil II. Mittelstandspolitik

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