Mobile Strandversorgung Eis Getränke Snacks Ostseebad Ahrenshoop Los 1 und 2
Keine Kreditkarte · Sofort verfügbar
Dienstleistungskonzession für die mobile Strandversorgung am Strand der Gemeinde Ostseebad Ahrenshoop -Gegenstand der Sondernutzung: Der mobile Eis-, Getränke- und Imbisswarenverkauf ist im Strandbereich des Ostseebades Ahrenshoop zulässig. Ein stationärer Betrieb wird bei dieser Ausschreibung ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vergabe bezieht sich nur auf das exklusive Recht, Waren am Strand mobil zu verkaufen. Für den mobilen Verkauf an o. g. Strandabschnitten werden elektrobetriebene oder handgeführte (Hilfsmotor bis 6 km/h) Fahrzeuge bzw. Strandbuggys zugelassen, die einen Haftpflicht Versicherungsschutz besitzen. Dieser ist durch Vorlage des Versicherungsscheins nachzuweisen. Der jeweils eingesetzte Verkaufswagen soll gem. § 15 a Gewerbeordnung (GewO) gekennzeichnet sein. Abfallbehälter müssen in ausreichender Anzahl im Verhältnis zur Menge der anfallenden Verpackungen des Verkaufsangebots am Fahrzeug bereitgehalten werden. Der Verkauf beschränkt sich ausschließlich auf abgepacktes Speiseeis, Kaffee, alkoholfreie Getränke (in PET-Flaschen, kein Glas) sowie kleine hochwertige Snacks in kalter und warmer Version (kein Mehrweggeschirr). Der Verkauf wird auf die Zeit von 10.00-18.00 Uhr beschränkt. In den oben genannten Strandabschnitten ist die mobile Strandversorgung mit Speiseeis sicherzustellen. Im Bereich der Strandabschnitte soll jeweils nur ein Anbieter mit nur einem Fahrzeug zugelassen werden, um eine Störung der Gäste zu vermeiden. Eine Weitergabe der Erlaubnis an Dritte, auch der Einsatz von Subunternehmern, ist nicht gestattet und führt zum sofortigen Widerruf der Sondernutzungserlaubnis. Los 1: Strandaufgang 1 - 6, Los 2: Strandaufgang 7 - 15
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