Monitoring Kleingewässer Methodenkonzepte EG-Wasserrahmenrichtlinie Deutschland
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Monitoring und Management von Kleingewässern-Kleine Standgewässer unterliegen in Europa den geltenden Gewässerschutzanforderungen der EG-Wasserrahmenrichtlinie, welche in Deutschland im Wasserhaushaltsgesetz und der Oberflächengewässer-VO rechtlich festgeschrieben wurden. Sie spielen eine wichtige Rolle für die Biodiversität, den lokalen Wasserhaushalt, das Erscheinungsbild der Landschaft und erfüllen ökologische und ökonomische Funktionen. Eine unsachgemäße Bewirtschaftung kann wasserwirtschaftliche Potenziale und ökologische Funktionen beeinträchtigen, die den Erhalt der Biodiversität mindern, den ökologischen Zustand dieser Gewässer degradieren und auch die Wiederherstellung des naturnahen Landschaftswasserhaushalts erschweren. Aufgrund fehlender Kapazitäten werden sie jedoch kaum untersucht. Dieses Projekt soll daher Methoden und Konzepte zum verantwortungsvollen Umgang mit Kleingewässern offenlegen. Die Angebote sind elektronisch per Mail an die Geschäftsstelle des LFP an Frau Grönebaum (A.Groenebaum@lm.mv-regierung .de) einzureichen. Verspätete Angebote werden nicht berücksichtigt.
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