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Nach-Auditierungen der Systeme der Fachverfahren und zugehöriger Schnittstellen in 9 Kfz-Zulassungsbehörden des Landes Brandenburg-Der Brandenburgische IT-Dienstleister ZIT-BB betreibt ein mandantenbasiertes Portal für die Realisierung der internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz) der Stufen 1 bis 4 (mandantenbasiertes i-Kfz-Portal) für 18 Kfz-Zulassungsstellen im Land Brandenburg. Mit der Umsetzung der ersten bis zur vierten Stufe i-Kfz kann der komplette Lebenszyklus eines Fahrzeugs aus zulassungsrechtlicher Sicht, von der Neu-/Erstzulassung, Wiederzulassung, Umschreibung, Tageszulassung bis zur Außerbetriebsetzung, internetbasiert abgewickelt werden. Die Verordnung zum Neuerlass über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Neuerlass Fahrzeug- Zulassungsverordnung - (FZV)) verkündet am 28. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 199, in Kraft seit dem 1. September 2023), verpflichtet die 18 kommunalen Aufgabenträger in Brandenburg gemäß § 18 Absatz 2 Satz 1 FZV zur Einführung der internetbasierten Fahrzeugzulassung Stufe 4 seit dem 1. September 2023. Dabei sind von den Kommunen die Mindestsicherheitsanforderungen des Kraftfahrt-Bundesamtes nach § 18 Absatz 3 Satz 1 FZV einzuhalten. Gemäß der "Mindestsicherheitsanforderungen an die internetbasierte Fahrzeugzulassung (MSA-i-Kfz)", Ziffer 7.2, muss die Erfüllung der in den MSA-i-Kfz definierten Mindestsicherheitsanforderungen an das hierfür eingerichtete informationstechnische System (mandantenbasiertes i-Kfz-Portal), an das Fachverfahren sowie an die in den MSA-i-Kfz definierten Kommunikationswege im Rahmen eines Audits durch einen unabhängigen Dritten überprüft und bestätigt werden. Die Fachverfahren für das Kfz-Zulassungswesen und die ggf. vorhandenen indirekt am Zulassungsprozess beteiligten Verfahren, z.B. Wunschkennzeichenreservierung und Terminvereinbarung, werden von den 18 Zulassungsbehörden in den Kommunalverwaltungen im Land Brandenburg selbst betrieben. Von den insgesamt 18 Zulassungsbehörden sind in 9 Zulassungsbehörden Nach-Auditierungen zur Umsetzung der MSA-i-Kfz erforderlich. Mittels dieser Ausschreibung wird ein externer Dienstleister zur Erbringung von Leistungen zum Thema "Nach-Auditierungen" der Systeme der Fachverfahren und zugehöriger Schnittstellen in 9 Zulassungsbehörden des Landes Brandenburg zur Einführung der Stufe 4 der internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz) entsprechend der MSA-i-Kfz des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA)" gesucht.

Angebotsfrist:18. März 2025
Auftraggeber:Brandenburgischer IT-Dienstleister
Ausführungsort:Potsdam

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Nach-Auditierungen der Systeme der Fachverfahren und zugehöriger Schnittstellen in 9 Kfz-Zulassungsbehörden des Landes Brandenburg-Der Brandenburgische IT-Dienstleister ZIT-BB betreibt ein mandantenbasiertes Portal für die Realisierung der internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz) der Stufen 1 bis 4 (mandantenbasiertes i-Kfz-Portal) für 18 Kfz-Zulassungsstellen im Land Brandenburg. Mit der Umsetzung der ersten bis zur vierten Stufe i-Kfz kann der komplette Lebenszyklus eines Fahrzeugs aus zulassungsrechtlicher Sicht, von der Neu-/Erstzulassung, Wiederzulassung, Umschreibung, Tageszulassung bis zur Außerbetriebsetzung, internetbasiert abgewickelt werden. Die Verordnung zum Neuerlass über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Neuerlass Fahrzeug- Zulassungsverordnung - (FZV)) verkündet am 28. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 199, in Kraft seit dem 1. September 2023), verpflichtet die 18 kommunalen Aufgabenträger in Brandenburg gemäß § 18 Absatz 2 Satz 1 FZV zur Einführung der internetbasierten Fahrzeugzulassung Stufe 4 seit dem 1. September 2023. Dabei sind von den Kommunen die Mindestsicherheitsanforderungen des Kraftfahrt-Bundesamtes nach § 18 Absatz 3 Satz 1 FZV einzuhalten. Gemäß der "Mindestsicherheitsanforderungen an die internetbasierte Fahrzeugzulassung (MSA-i-Kfz)", Ziffer 7.2, muss die Erfüllung der in den MSA-i-Kfz definierten Mindestsicherheitsanforderungen an das hierfür eingerichtete informationstechnische System (mandantenbasiertes i-Kfz-Portal), an das Fachverfahren sowie an die in den MSA-i-Kfz definierten Kommunikationswege im Rahmen eines Audits durch einen unabhängigen Dritten überprüft und bestätigt werden. Die Fachverfahren für das Kfz-Zulassungswesen und die ggf. vorhandenen indirekt am Zulassungsprozess beteiligten Verfahren, z.B. Wunschkennzeichenreservierung und Terminvereinbarung, werden von den 18 Zulassungsbehörden in den Kommunalverwaltungen im Land Brandenburg selbst betrieben. Von den insgesamt 18 Zulassungsbehörden sind in 9 Zulassungsbehörden Nach-Auditierungen zur Umsetzung der MSA-i-Kfz erforderlich. Mittels dieser Ausschreibung wird ein externer Dienstleister zur Erbringung von Leistungen zum Thema "Nach-Auditierungen" der Systeme der Fachverfahren und zugehöriger Schnittstellen in 9 Zulassungsbehörden des Landes Brandenburg zur Einführung der Stufe 4 der internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz) entsprechend der MSA-i-Kfz des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA)" gesucht.

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  • Veröffentlicht:04 März 2025
  • Abgabeschluss:18 März 2025(abgelaufen)

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