Neufestlegung Preisdatei OT PG 05 Bandagen und PG 23 AOK Niedersachsen
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Anpassungen des Anhangs 2 zur Anlage 2 (Preisdatei OT) und des Anhangs 3 zur Anlage 2 (Preisdatei PG 23) im Rahmenvertrag über die Einzelheiten der Versorgung mit Hilfsmitteln nach § 127 Abs. 2 SGB V-Die AOK Niedersachsen beabsichtigt in dem Anhang 2 der Anlage 2 (Preisdatei OT) die Produktgruppe 05 Bandagen und den Anhang 3 der Anlage 2 (Preisdatei PG 23) des Rahmenvertrages über die Einzelheiten der Versorgung mit Hilfsmitteln nach § 127 Abs. 2 SGB V (Verhandlungsvertrag nach § 127 Abs. 1 SGB V mit Beitrittsoption nach § 127 Abs. 2 SGB V) neu zu vereinbaren. Die Beschaffenheit der Produkte und Dienstleistungen kann der Produktbeschreibung des Hilfsmittelverzeichnis gem. § 139 SGB V entnommen werden. Die AOK Niedersachsen ist bereit, mit jedem interessierten und nach § 126 Abs. 1 Satz 2 SGB V präqualifiziertem Leistungserbringer, Vertragsverhandlungen zu führen. Der Vertrag beinhaltet keinen Anspruch auf die Durchführung einer bestimmten Anzahl von Versorgungen der gesetzlich Versicherten bzw. keine bestimmte Abgabemenge.
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