Nutzen-Kosten-Untersuchung Zugsicherungsanlagen GVFG-Förderung 75% Berlin bis 31.10.2026
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Nutzen-Kosten-Untersuchung (NKU) - Projekt Erneuerung Zugsicherungsanlagen-Für das Projekt ist eine GVFG-Förderung vorgesehen. Um die maximale Förderquote von 75% erhalten zu können, auf Teile der Projekumfanges, ist der Nachweis der Förderfähigkeit mit Nutzen-Kosten-Untersuchung (NKU) erforderlich. Diese ist von einem qualifizierten Prüfinstitut nach den dafür veröffentlichen Verfahrensvorschriften durchzuführen. Die maximale Förderquote ohne NKU liegt bei 50%. Die Förderung nach GVFG führt zur Entlastung des Berliner Haushalts durch Nutzung der Bundesförderung. Der Vertrag soll für den Zeitraum ab Zuschlagserteilung bis 31.10.2026 zzgl. Fortführungsoption bis maximal 31.01.2027 geschlossen werden.
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