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Planung , Neubau und Betrieb des Sporthallen- und Kulturkomplexes Broichweiden – Stadt Würselen- Die Stadt Würselen beabsichtigt, im Rahmen einer Neuordnung des zentralen Bereichs des Stadtteils Broichweiden, nach Rückbau eines Sportplatzes, einen neuen Sporthallen- und Kulturkomplex einschließlich eines Vorplatzes zwischen den Gebäuden für Veranstaltungen zu errichten. Dieses Projekt umfasst neben dem Rückbau der vorhandenen Sportanlage, den Neubau einer Wettkampf-Sporthalle (Zweifachhalle) sowie einer Trainings- Sporthalle (Dreifachhalle) als auch den Neubau einer Dorfhalle mit Foyer. Die Sporthallen werden für den Schul- und Vereinssport als auch für Wettkämpfe genutzt. Der Kulturkomplex dient als Nutzungseinheit für diverse Sport- und Kulturvereine sowie als multifunktionale Veranstaltungshalle. Vor Baubeginn ist vom späteren Auftragnehmer der Bestandssportplatz zurückzubauen und Bodenmaterialien sind fachgerecht zu entsorgen. Das zu bebauende Grundstück liegt im Geltungsbereich des noch im Aufstellungsverfahren befindlichen Bebauungsplan Nr. 233 A „Sport- und Kulturanlagen und Markt Broichweiden-Mitte“. Der Bebauungsplan sieht eine zulässige Bebauung (SO-Gebiet) für Sport und Kultur vor. Mit dem Satzungsbeschluss wird im Juli 2025 gerechnet. Im Anschluss muss die erforderliche Änderung des Flächennutzungsplans gegenüber der Bezirksregierung angezeigt und von dieser genehmigt werden. Mit der abschließenden Genehmigung wird bis Oktober 2025 gerechnet. Die vom späteren Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen umfassen: - die vollständige Planung (Objektplanung Gebäude, TGA-Planung, Tragwerksplanung, Freianlagenplanung usw.) für den Neubau des Sporthallen- und Kulturkomplexes sowie der Platzgestaltung und die Errichtung der Außenanlagen sowie der Freiflächen; - der Rückbau des Bestandssportplatzes inkl. aller baulichen und technischen Anlagen nebst Entsorgung belasteter Bodenmaterialien; - die Baustelleneinrichtung; - die Herstellung der Medienver- und -entsorgung auf dem Grundstück; - die schlüsselfertige Erstellung des Neubaus des Sporthallen- und Kulturkomplexes; - die Bauzwischenfinanzierung der Planungs- und Bauleistungen bis zur rechtsgeschäftlichen Abnahme unter Berücksichtigung von Abschlagszahlungen zu vertraglich definierten Meilensteinen (Bautenständen); - die Gebäudemanagementleistungen (Objektbetrieb managen, Objektbetrieb, Objektver- und entsorgung, Objektverwaltung und Controlling, Objektleitung und Dokumentation) für einen Zeitraum von 30 Jahren nach rechtsgeschäftlicher Abnahme
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