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Postdienstleistungen - Abholung, Sortierung, gegebenenfalls Frankierung, Beförderung und Zustellung der täglich anfallenden adressierten Briefsendungen des OLG und den ihm angeschlossenen Justizbehörden (alle begünstigten Behörden ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung zu diesem Vergabeverfahren) gemäß den Bestimmungen des Postrechtsmodernisierungsgesetzes (PostModG) in der Fassung vom 18.7.2024 sowie der Leistungsbeschreibung. Bei der Tagespost handelt es sich ausschließlich um Briefsendungen gemäß § 16 Abs. 1, Ziffer 1. und Ziffer 4. PostModG. Weiterhin sind Briefsendungen mit Mehrwertdiensten (Postzustellungsaufträge) zuzustellen. Presseerzeugnisse und inhaltsgleiche Massensendungen mit verlängerten Zustellfristen sind nicht Bestandteil dieser Leistungsbeschreibung.
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