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Prüfung brandschutztechnischer Feuerlöscher - 1. Durchführung von 406 brandschutztechnischen Prüfungen und 331 sicherheitstechnischen Behälterinnenprüfungen Bauart H6-12Kg, an 9 verschiedenen Standorten im Saarland. Die Prüfungen sind alle zwei Jahre unaufgefordert und nach Terminabsprache durchzuführen. 2. Ab 2027 erhöhen sich die zu prüfenden Standorte von 9 auf 12. Somit müssen ab dem 01.05.2027 452 brandschutztechnische Prüfungen und 355 sicherheitstechnische Behälterinnenprüfungen durchgeführt werden. 3. Zum Prüfungsumfang nach DIN 14406 gehört u.a.: - Begutachtung der Feuerlöscher auf allgemeinen Zustand und Sauberkeit - Überprüfung der Lesbarkeit, Vollständigkeit und Richtigkeit der Beschriftung - Kontrolle der Armaturen, Schläuche und Sicherungen - Beachtung der Fälligkeit von Prüffristen nach BetrSichV - Prüfung von Gewindeanschlüssen hinsichtlich mechanischer Beschädigung und Gängigkeit - Prüfung des Löschmittels auf Verwendbarkeit - Kontrolle auf Korrosionserscheinungen - Prüfung von Dichtungen - Anbringung des Revisionsaufklebers am Feuerlöscher 4. Die Prüfung der Feuerlöscher ist nur innerhalb der regulären Geschäftszeiten von 08:00 Uhr bis 15:30 Uhr zulässig.

Landesamt für Zentrale Dienste

Prüfung brandschutztechnischer Feuerlöscher - 1. Durchführung von 406 brandschutztechnischen Prüfungen und 331 sicherheitstechnischen Behälterinnenprüfungen Bauart H6-12Kg, an 9 verschiedenen Standorten im Saarland. Die Prüfungen sind alle zwei Jahre unaufgefordert und nach Terminabsprache durchzuführen. 2. Ab 2027 erhöhen sich die zu prüfenden Standorte von 9 auf 12. Somit müssen ab dem 01.05.2027 452 brandschutztechnische Prüfungen und 355 sicherheitstechnische Behälterinnenprüfungen durchgeführt werden. 3. Zum Prüfungsumfang nach DIN 14406 gehört u.a.: - Begutachtung der Feuerlöscher auf allgemeinen Zustand und Sauberkeit - Überprüfung der Lesbarkeit, Vollständigkeit und Richtigkeit der Beschriftung - Kontrolle der Armaturen, Schläuche und Sicherungen - Beachtung der Fälligkeit von Prüffristen nach BetrSichV - Prüfung von Gewindeanschlüssen hinsichtlich mechanischer Beschädigung und Gängigkeit - Prüfung des Löschmittels auf Verwendbarkeit - Kontrolle auf Korrosionserscheinungen - Prüfung von Dichtungen - Anbringung des Revisionsaufklebers am Feuerlöscher 4. Die Prüfung der Feuerlöscher ist nur innerhalb der regulären Geschäftszeiten von 08:00 Uhr bis 15:30 Uhr zulässig.

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01js1hvg8dmjz7kbhc4xnkr5vp