Prüfung Jahresrechnung-Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse (nachfolgend Auftraggeberin genannt) schreibt in Form eines offenen Verfahrens die Prüfung der Jahresrechnung 2025 und 2026 der Krankenversicherung einschließlich Anhang sowie der Ausgleichskassen nach dem AAG sowie der Pflegekasse aus.Der Auftragnehmer hat gemäß den Vorgaben des § 77 Abs. 1a SGB IV sowie der §§ 316 ff. HGB unter Beachtung der vom IDW festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfungen sowie der Besonderheiten bei der Prüfung der Jahresrechnung der Träger der gesetzlichen Krankenversicherung (IDW PH 9.430.1) und den weiteren für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung geltenden Rechtsvorschriften die Jahresrechnungen der Kranken- und Pflegeversicherung und des Ausgleichs nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz für die Auftraggeberin zu prüfen und hierzu einen Prüfbericht zu erstellen. Der Prüfbericht ist nach den berufsüblichen Grundsätzen des IDW PS 450 abzufassen. Die Prüfung hat in deutscher Sprache zu erfolgen. Die Jahresrechnungen sind jeweils bis Mitte Mai (erstmalig im Mai 2026) für das Vorjahr zu prüfen. Der Prüfbericht muss bis spätestens Ende Mai vorliegen. Die Prüfung muss die Anforderungen an die Rechnungslegung nach den Bestimmungen zum Kontenrahmen der gesetzlichen Kranken- und der sozialen Pflegeversicherung enthalten.
AOK Bremen/Bremerhaven
Frist: 02. Juni 2025
Isbank AG
Frist: 09. April 2025