Projektmanager § 43g EnWG Planfeststellungsverfahren Netzausbau Lauchhammer beratend organisatorisch
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Öffentliche Ausschreibung für einen Projektmanager gem. § 43g EnWG für das Planfeststellungsverfahren Netzausbau Lauchhammer-Das LBGR beabsichtigt, im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens einen Projektmanager gem. § 43g EnWG zu beauftragen, der die Behörde im Planfeststellungsverfahren Netzausbau Lauchhammer unterstützen soll. Der Projektmanager übt lediglich eine beratende und organisatorische Funktion als Dienstleister für das LBGR aus. Die Letztentscheidungskompetenz bezüglich jedes Verfahrensschrittes sowie die abschließende Verfahrensentscheidung verblei-ben ausschließlich bei der zuständigen Planfeststellungsbehörde und somit beim LBGR. Eine Übertragung hoheitlicher Aufgaben auf den Projektmanager findet nicht statt. Für die Planfeststellungsbehörde sind, soweit erforderlich, durch den Projektmanager nachfol-gend aufgeführte Verfahrensschritte der folgenden Positionen 1 bis 3 durchzuführen: 1. Mitwirkung an der Vorbereitung von Terminen der Planfeststellungsbehörde mit den Fach-behörden, externen Sachverständigen oder mit der Vorhabenträgerin: 1.1. die dafür notwendigen Abstimmungen mit der Vorhabenträgerin und den Fachbehörden inhaltlich aufzubereiten und auszuwerten, 1.2. die Teilnahme an Beratungen und Abstimmungen mit der Vorhabenträgerin, den beteiligten Fachbehörden und den ggf. erforderlichen externen Sachverständigen (geschätzt min. vier Termine) und 1.3. Protokollführung (an geschätzt min. vier Terminen) bei der Begleitung der durchzufüh-renden Beratungs- und Abstimmungstermine. 2. Einwendungsmanagement 2.1. Dokumentation und Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen sowie deren Auswertung. Hierbei sind die Stellungnahmen und Einwendungen bezüglich ihrer Relevanz für das Verfahren zu bewerten. 2.2. Auswertung der Stellungnahmen der Vorhabenträgerin (Erwiderung) zu den eingegan-genen Stellungnahmen und Einwendungen. Erfassung der Erwiderungen bzw. Gegen-äußerungen der Vorhabenträgerin (VT) zu den Stellungnahmen der Behörden/Träger öf-fentlicher Belange und den Äußerungen/Einwendungen, Analyse und Auswertung der Argumente sowie synoptische Gegenüberstellung nach den festgelegten Kriterien. Anschließende Bewertung der Erwiderungen bzw. Gegenäußerungen der Vorhabenträge-rin bezüglich ihrer Relevanz für das Verfahren. 3. Unterstützung des Auftraggebers bei der Vorbereitung der Entscheidung einschließlich fol-gender verfahrensintegrierter Prüfungsschritte: 3.1. Prüfung der Plausibilität, Nachvollziehbarkeit, Richtigkeit und Widerspruchsfreiheit der naturschutzrechtlichen Fachbeiträge der Antragsunterlage sowie die fachrechtliche Be-gleitung und Unterstützung bei der Erarbeitung der Naturschutz-Prüfungen insbesonde-re der Eingriffsregelung, des Artenschutzes, des Biotopschutzes sowie bei der Klärung forstlicher Belange, 3.2. formelle und inhaltliche Unterstützung bei der Prüfung der Belange zur Wasserrahmen-richtlinie (WRRL).
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