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Projektmanager nach § 29 NABEG-Die Bundesnetzagentur benötigt Unterstützung im Bereich des Netzausbaus von Stromleitungsvorhaben im Übertragungsnetz. Kernpunkt ist dabei die juristische und umweltfachliche Unterstützung als Projektmanager in den Genehmigungsverfahren gemäß § 29 Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG). I
Projektmanager nach § 29 NABEG-Die Bundesnetzagentur benötigt Unterstützung im Bereich des Netzausbaus von Stromleitungsvorhaben im Übertragungsnetz. Kernpunkt ist dabei die juristische und umweltfachliche Unterstützung als Projektmanager in den Genehmigungsverfahren gemäß § 29 Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG). I
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Rahmenvereinbarung Kostenmodellierung-Die Bundesnetzagentur benötigt im Bereich Telekommunikation gutachterliche Unterstützung bei der Ermittlung von Investitionskosten für Kommunikationsnetzinfrastrukturen sowie der Bearbeitung zugehöriger ökonomischer und technischer Fragestellungen. Die Gutachter sollen in diesem Zusammenhang (I) Kostenstudien auf Basis von geeigneten Kostenmodellen erstellen, (II) diese Modelle bei Bedarf weiterentwickeln und an neue Anforderungen anpassen sowie (III) kurzfristige wissenschaftliche Beratungsleistungen erbringen.
Bundesnetzagentur
Frist: 12. November 2025
Wichtige Termine
Veröffentlicht:15 Okt. 2025
Abgabeschluss:10 Dez. 2025
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Rechtsberatung bei Bauprojekten des JRC Karlsruhe-Zur Unterstützung der JRC Karlsruhe, nukleares Forschungsinstitut der EC am Standort des KIT Campus Nord, mit atomrechtlicher Genehmigung nach § 9 AtG zum Umgang mit radioaktiven Materialien, wird juristischer Rat in baurechtlichen Fragen benötigt. Dabei kann es sich um allgemeine Fragen bei den Instandsetzungsarbeiten an bestehenden Gebäuden im Hinblick auf die Anforderungen der deutschen Behörden oder um Fragen und Forderungen verschiedener Bieter und/oder Auftragnehmer in der Auftragsabwicklung zu vertraglichen und rechtlichen Aspekten handeln. Im Zusammenhang mit Neubauprojekten, bei dem die technischen Anlagen ab Ende 2025 eingebaut und im Jahr 2028 in Betrieb genommen werden sollen, wird der Rechtsbeistand beigezogen, um mögliche Ansprüche der Auftragnehmer aus rechtlicher Sicht zu identifizieren, auf Anforderung zu bewerten und das JRC Karlsruhe bei verschiedenen Tätigkeiten zu unterstützen, wie z. B: • Beratung zu Strategien zur Schadensminderung • Identifizierung potenzieller Ansprüche (im Falle von Verzögerungen, Änderungen, unvorhergesehenen Bedingungen usw. bei der Vertragsausführung) und Analyse von Ursache-Wirkungs-Beziehungen • Bewertung von eingereichten Nachtragsforderungen auf vertragsrechtliche Ansprüche • Abwehr und Verhandlung etwaiger außergerichtlichen Ansprüche • Prüfung, Vorbereitung und Einreichung von Mängel- und Schadensersatzansprüchen. Der Berater für Rechtsfragen soll zudem das JRC Karlsruhe unterstützen bei Aufgaben wie z. B: • Identifizierung und rechtliche Bewertung potenzieller Ansprüche der Bieter und Vertragspartner • Beantwortung vertragsrechtlicher Fragenstellungen • Erstellung von Gutachten und Bewertung rechtlicher Risiken • Im Falle von Streitigkeiten: Entwicklung von Strategien zur Streitbeilegung *** Als Nachweis für die technische und fachliche Leistungsfähigkeit wird u.a. eine Zusatzausbildung als Fachanwalt gem. FAO im Bereich des deutschen Bau- und Architektenrechts verlangt.