Projektträgerschaft European Digital Innovation Hubs NRW 2026-2029 digitale Aktenführung
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Projektträgerschaft für das Förderprogramm European Digital Innovation Hubs (EDIH) Das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) vergibt die Projektträgerschaft für das Förderprogramm European Digital Innovation Hubs in NRW (EDIH.NRW) für den Zeitraum 2026 bis 2029. Die Projektträgerschaft übernimmt dabei die fachliche, administrative und strategische Betreuung des Programms. Es wird eine beliehene Projektträgerschaft gemäß §?44 Abs. 2 LHO ausgeschrieben. Der Projektträger muss dementsprechend eine Beleihungsfähigkeit nach §? 44 LHO NRW und der entsprechenden Verwaltungsvorschriften mitbringen und übernimmt die Funktion einer bewilligenden Stelle im Sinne von §?44 Abs. 2 LHO NRW. Dabei unterliegt er der Rechts- und Fachaufsicht des Auftraggebers gemäß §?13 LOG NRW. Die Aktenführung hat digital zu erfolgen. Die Akten sind im Rahmen der gesetzlichen Pflichten mindestens 10 Jahre aufzubewahren. Nach vorheriger Aufforderung durch den Auftraggeber sind die Akten nach Beendigung des Auftrages digital im PDF-Format zu übergeben.Aufgabe des Auftragnehmers ist die Weiterleitung vorgesehener Landesmittel an die drei NRW-EDIH auf einer tragfähigen beihilferechtlichen Grundlage. Dem Auftraggeber ist eine sehr zeitnahe und zügige Umsetzung des Aufrufs bzw. Förderverfahrens und ein möglichst zeitnaher Beginn der Auszahlung an die NRW-EDIH wichtig. Folgende operative Aufgaben sind durch den Auftragnehmer zu leisten, deren konkrete Inhalte sich aus Ziffer III. der Leistungsbeschreibung entnehmen lassen: III.1. Wahl eines beihilfekonformen Fördermodells III.2. Erstellung von Förder- und Bewilligungsinstrumenten vor Bewilligung und Auszahlung an die NRW-EDIHs III.3. Vorbereitung und Umsetzung des Förderverfahrens III.4. Sicherstellung der Dokumentations- und Nachweispflichten III.5. Anwendung von EPOS.NRW III.6. Regelmäßige Abstimmungen mit dem Fachreferat Dabei sind die in der Leistungsbeschreibung hinterlegten Anforderungen an IT-Sicherheit und Datenschutz (III.7) sowie Allgemeinen Anforderungen, Informationspflichten und Compliance-Vorgaben (III.8) zu beachten.