Projektträgerschaft Förderprogramm Reparaturinitiativen bis 3.000 Euro bis 2,1 Mio. Euro
Keine Kreditkarte · Sofort verfügbar
Projektträgerschaft zur fachlichen und administrativen Abwicklung des Förderprogramms „Förderung von ehrenamtlichen Reparaturinitiativen“I. Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) beabsichtigt, einen Projektträger für den Zeitraum ab Zuschlagserteilung bis zum 31.01.2028 mit der fachlichen und administrativen Bearbeitung des Förderprogramms „Förderung von ehrenamtlichen Reparaturinitiativen“ zu beauftragen. Mit dem Projekt zur „Förderung von als gemeinnützig anerkannten Reparatur- Initiativen und Selbsthilfewerkstätten“ hat das BMUKN über die gemeinnützige Stiftung anstiftung, Stiftung bürgerlichen Rechts, als Erstzuwendungsempfänger seit Ende 2024 gemeinnützige Reparatur-Initiativen mit einem Förderbetrag von jeweils bis zu 3.000 Euro als Letztzuwendungsempfänger gefördert. Die Förderung war insbesondere auf investive Maßnahmen ausgerichtet, es konnten aber auch darüberhinausgehende Ausgaben gefördert werden, etwa für Qualifizierungsmaßnahmen, Renovierungen oder Veranstaltungen. Der Antragszeitraum ist bereits beendet. Das Projekt endet im Jahr 2026. Insgesamt konnten 710 von ca. 800 als Vereine eingetragene Einrichtungen mit knapp 2 Mio. Euro und einer durchschnittlichen Fördersumme von über 2.700 Euro gefördert werden. Das Projekt wird als sehr erfolgreich bewertet. Die Erwartung von 600 Anträgen wurde deutlich übertroffen. Das BMUKN hat daher entschieden, die Förderung schnell und prioritär auch auf Reparaturinitiativen auszuweiten, die nicht den Organisationsgrad eines eingetragenen Vereins erreichen. II. Zweck und Ziel der Maßnahme Das neue Projekt soll den noch nicht geförderten ehrenamtlichen Reparaturinitiativen die Möglichkeit zur Förderung bieten. Von den verbliebenen etwa 1.200 noch nicht geförderten Reparaturinitiativen werden nach Schätzungen etwas mehr als die Hälfte eine Förderung beantragen. Damit würden etwa weitere 600 bis 700 Reparaturinitiativen eine einmalige Förderung in Höhe von 3.000 Euro beantragen. Hierfür soll ein Förderaufruf bis Mitte 2026 durchgeführt werden. Der Schwerpunkt der Leistung liegt im Jahr 2026. Für das Förderprogramm und die Bewilligung von Projekten stehen in den Haushaltsjahren 2026 bis 2027 Finanzmittel in Höhe von 2,1 Mio. Euro an Ausgaben zur Verfügung. III. Leistungsumfang: Die Leistung dient der Unterstützung des BMUKN im Rahmen seiner ressortspezifischen Aufgabenwahrnehmung. Für alle Arbeitsschritte hat die/der Auftragnehmer*in (AN) eine enge Abstimmung mit dem BMUKN als Auftraggeberin (AG‘in) vorzusehen. Aufgaben der/des AN sind die fachliche und administrative Unterstützung der AG‘in bei der Umsetzung des Förderprogramms „Förderung von ehrenamtlichen Reparaturinitiativen“ sowie zusätzliche Unterstützungsleistungen, die sich sowohl unmittelbar aus der spezifischen Projektförderung ergeben, als auch mittelbar mit der Förderung zusammenhängen. Die/Der AN handelt dabei gegenüber Dritten im Namen und für Rechnung der AG’in und tritt gegenüber Dritten in jeder Hinsicht (z. B. im Schriftverkehr, persönlich auf Veranstaltungen, in der Internetpräsenz etc.) als AN der AG‘in auf. Die Förderungen sind im Jahr 2026 zu bewilligen und auszuzahlen. Es ist beabsichtigt bei Vorliegen der Voraussetzungen, die/den AN als Treuhänder*in gem. § 44 Abs. 3 BHO mit der treuhänderischen Verwaltung von Bundesmitteln zu beauftragen.