ProKilowatt Branchenprogramme Stromeffizienz Schweiz 40 GWh bis 2029 optional 100 GWh bis 2032
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Schweizweite ProKilowatt-Programme zur Förderung von Stromeffizienz in spezifischen Branchen-Mit bis zu maximal drei Branchenprogrammen sollen bis Ende 2029 insgesamt 40 GWh Stromeinsparungen ausgelöst werden – beziehungsweise 100 GWh im Falle einer Verlängerung bis Ende 2032. Voraussetzung für die Umsetzung eines Programms ist es, mindestens einen schweizweit tätigen Branchenverband an Bord zu haben als Multiplikator, der das Programm ideell mitträgt und über die ganze Dauer des Programms gegenüber den Mitgliedern bewirbt. Das Programm fördert Massnahmen bei spezifischen Prozessen aus einer bestimmten Branche, die schweizweit standardisiert und skalierbar umsetzbar sind. Das Programm schliesst Massnahmen aus, die bereits in bestehenden ProKilowatt-Programmen gefördert werden (z.B. fördert es keine Querschnittstechnologien wie Beleuchtung, Druckluft etc.), und informiert die Zielgruppe über diese anderen Fördermöglichkeiten. Für die Kommunikation des Förderprogramms kommen Personen aus der Branche zu Wort, um gute Beispiele zu zeigen und relevante Massnahmen zu empfehlen. Das BFE überprüft die Zielerreichung und Kostenwirksamkeit des Programms anhand halbjährlicher Zwischenberichte und kann die Förderbeiträge anpassen. Das BFE kann das Programm bei Verfehlen von Meilensteinen auch abbrechen. Zu den charakteristischen Leistungen für die Umsetzung von Branchenprogrammen gehören: das Durchführen von Technologie und Marktanalysen zur Entwicklung von förderbaren Massnahmen; das Aufbauen von Partnerschaften mit Branchenverbänden, die in einer Vereinbarung für die Programmumsetzung formalisiert werden; das technische Prüfen von umgesetzten Massnahmen sowie das effiziente Abwickeln von administrativen Prozessen zur Auszahlung der Fördermittel; das Leiten und Koordinieren der Kommunikation; das Rapportieren, Kontrollieren der Zielerreichung, Sichern der Qualität und strategische Weiterentwickeln des Programms. Ausführungsfrist: 01.09.2026 – 31.08.2029 für den Grundauftrag 01.09.2029 – 31.08.2032 für die optionale Verlängerung
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