Prüfung Bescheinigungsfähigkeit § 7h EStG Sanierungsmaßnahmen 5 Vorhaben Halle (Saale)
Rahmenvereinbarung für Bescheinigungsfähigkeit nach § 7h EStG Ort der Leistung: Stadt Halle (Saale) Fachbereich Stadtentwicklung und Planung Neustädter Passage 18 06122 Halle (Saale) Sanierungsbetreuung 2026-Bei der Durchführung der vorgenannten drei Sanierungsmaßnahmen fallen Leistungen der Sanierungsbetreuung an, die aus Kapazitätsgründen als auch zur Wahrung des 4-Augen-Prinzips nicht allein durch die Stadtverwaltung geleistet werden können bzw. sollen: "Prüfung der Bescheinigungsfähigkeit von privaten Modernisierungs- und Instandsetzungs-maßnahmen nach § 7h EStG". Leistungsbeschreibung Für Gebäude, die innerhalb städtebaulicher Sanierungsgebiete gelegen sind, besteht nach § 7h EStG für Steuerpflichtige die Möglichkeit der Inanspruchnahme von erhöhten steuerlichen Absetzungen von Anschaffungs- bzw. Modernisierungs- und Instandsetzungskosten. Den von der Gemeinde auszustellenden Bescheinigungen (§ 7h Abs. 2 EStG) geht jeweils eine Rechnungsprüfung voraus, in der die Bescheinigungsfähigkeit der ausgeführten Gewerke (Bau- und Baunebenleistungen) festgestellt wird. Die zu beauftragenden Leistungen bestehen bei der Prüfung der Bescheinigungsfähigkeit nach § 7h EStG im Wesentlichen aus der Feststellung des grundsätzlichen Anspruchs der Bescheinigungsfähigkeit von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, der Ermittlung der bescheinigungsfähigen Kosten der Höhe nach durch Rechnungsprüfung und Prüfung der Zahlungsnachweise sowie der Bauabnahme und der Zuarbeit zu den entsprechenden durch die Stadt Halle zu erstellenden steuerlichen Bescheinigungen zu den Vorhaben. Es wird dabei von insgesamt ca. zwei Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen (für die Modernisierungsvereinbarungen vorliegen und für die als Baumaßnahmen eine Fertigstel-lung abzusehen ist) im Bereich der Sanierungssatzung Nr. 1, zwei Modernisierungs- und In-standsetzungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet Nr. 2 und einer Modernisierungs- und In-standsetzungsmaßnahme im Sanierungsgebiet Nr. 4 ausgegangen, in der Summe von 5 zu prüfenden Maßnahmen.