Zugang zu Ausschreibungsunterlagen für "Prüfung der Jahresrechnungen 2025, 2026 und optional 2027-Der Medizinische Dienst Thüringen hat gemäß den Vorgaben § 280 SGB V i. V. m. § 77 Abs. 1 S. 1 SGB IV eine Jahresrechnung aufzustellen. Der zu vergebende Auftrag umfasst die Prüfung der Jahresrechnung der Jahre 2025 und 2026 nach den Vorschriften des § 31 SVHV und entsprechend den Bestimmungen des § 39 SRVwV und die Erstellung jeweils eines Prüfberichtes. Der Auftraggeber hat die einseitige Option, den Auftragnehmer auch mit der Prüfung der Jahresrechnung 2027 nach den gleichen Anforderungen zu beauftragen. Die Option wird ggf. bis zum 30. Juni 2027 ausgeübt."

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