GKV-Spitzenverband·Berlin·11. Mai 2026·TED
Prüfung Jahresrechnung GKV-Spitzenverband ab 2026 Wirtschaftsprüfertestat gemäß SGB IV SGB V
Angebotsfrist:11. Juni 2026
Wirtschaftsprüfung
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Durchführung der Prüfung der Jahresrechnung des GKV-Spitzenverbandes gemäß § 77 Absatz 1a SGB IV ab dem Rechnungsjahr 2026. Gemäß § 77 Absatz 1a Satz 5 SGB IV i. V. m. § 217d Absatz 2 Satz 3 SGB V ist die Jahresrechnung des GKV-Spitzenverbandes durch einen Wirtschaftsprüfer oder einen vereidigten Buchprüfer zu prüfen und zu testieren. Dieser ist gemäß § 40 Absatz 2 Satz 1 i. V. m. § 31 Absatz 1 Nr. 12 der Satzung des GKV- Spitzenverbandes jährlich durch den Verwaltungsrat zu bestimmen und zu bestellen
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