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Prüfung ortsveränderliche Betriebsmittel in den Übergangswohnheimen im Landkreis Havelland - 1. Alle ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel werden einer Einzelprüfung unterzogen. Diese Prüfung umfasst drei Schritte entsprechend der VDE Bestimmung - Besichtigen: Sichtprüfung auf äußere Beschädigung oder unsachgemäße Verwendung - Erproben: Funktionsprüfung - Messen: Durchführung der vorgeschriebenen Messungen 2. An jedes erfolgreich geprüfte Betriebsmittel wird eine Prüfplakette angebracht. Kennzeichnung der elektrischen Betriebsmittel, die wegen festgestellter Mängel umgehend aus dem Verkehr zu ziehen sind mit einem beschrifteten, farbigen Aufkleber ("Gerät defekt - weitere Verwendung ist untersagt!"), außerdem- sofern möglich - der verbale Hinweis an den unmittelbaren Nutzer, dass das jeweilige Gerät ab sofort nicht mehr benutzt werden darf. Die entsprechenden Plaketten und Aufkleber sind vom Auftragnehmer zu stellen. 3. Alle geprüften ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel sind zu erfassen und in Abrechnung zu bringen. 4. Über die geprüften ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel ist ein gerichtsfestes Prüfprotokoll in 2-facher schriftlicher Ausführung und 1x in digitaler Form zu übergeben. Nur die im Protokoll erfassten und überprüften Geräte sind abrechenbar. 5. Das Prüfprotokoll (siehe Punkt 4 Leistungsumfang) muss mindestens folgendes beinhalten: - Leistungsanschrift - Raumnummer - Raumbezeichnung - Anzahl Betriebsmittel - Bezeichnung Betriebsmittel - Prüfung bestanden/ nicht bestanden - Benennung Mangel / Mängel entsprechend der Prüfschritte (Besichtigen, Erproben, Messen) - Gesamtzahl geprüfter Betriebsmittel - Gesamtzahl bestandener Betriebsmittel - Gesamtzahl nicht bestandener Betriebsmittel Die ggf. Instandsetzung bei der Prüfung festgestellter Mängel ist nicht Bestandteil der Leistung.
Rhein-Hunsrück-Kreis
Frist: 23. September 2025
Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde
Frist: 04. August 2025
Landesamt für Umwelt
Frist: 18. Juli 2025