Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel DGUV V3/4 Rahmenvereinbarung Nationalpark Bayerischer Wald 6.600 Geräte 2026-2032
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Die Nationalparkverwaltung Bayerischer Wald beabsichtigt, die Leistung der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel gemäß der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ nach DGUV Vorschrift 3/4 über eine Rahmenvereinbarung zu vergeben. Das Erfordernis der Prüfung der elektrischen Betriebsmittel ergibt sich insbesondere aus der DIN VDE 0701-0702, den DGUV Vorschriften 3 und 4, aus der BetrSichV, aus der Ermittlung und Bewertung der Gefährdungen nach TRBS 1111 und 1201 sowie den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften bzw. dem Regelwerk der Unfallkassen. Neben den genannten Prüfungen und den Gefährdungsbeurteilungen ist eine detaillierte Inventarisierung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel des Auftraggebers (AG) nach Art, Anzahl und Standort der Geräte (Gebäude, Etage, Raum) und dem Prüfergebnis vorzunehmen. Alle Geräte sind mit zu stellenden Inventarnummern zu versehen. Zum Zwecke der rechtssicheren Dokumentation der Prüfungen sind Prüflisten zu erstellen und dem Auftraggeber zur Verfügung zu stellen. Der Prüfungsauftrag bezieht sich auf sämtliche Liegenschaften und umfasst für die Laufzeit der Rahmenvereinbarung (01.05.2026 bis 30.04.2030, mit Verlängerungsoption um weitere zwei Jahre, längstens bis zum 30.04.2032) insgesamt schätzungsweise ca. 6.600 ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel in den verschiedenen Liegenschaften. Bei dem angegebenen Zahlengerüst handelt es sich um eine Schätzung