Neue Wege Kreis Bergstraße·Heppenheim·29. Mai 2026

Prüfung Tragfähigkeit Existenzgründungen § 16c SGB II Kreis Bergstraße 400 Beratungsstunden

Angebotsfrist:29. Juni 2026(abgelaufen)
Arbeitsmarkt

Überprüfung der Tragfähigkeit von Existenzgründungsvorhaben nach § 16c SGB II-Neue Wege Kreis Bergstraße - Kommunales Jobcenter -, ein zugelassener kommunaler Träger nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), beabsichtigt die Vergabe eines Beratungs- und Prüfungsangebotes zur Überprüfung der Tragfähigkeit von Existenzgründungen gemäß § 16c SGB II. Ziel der Leistung ist die fachkundige Einschätzung, ob die geplante selbstständige Tätigkeit wirtschaftlich tragfähig erscheint und geeignet ist, die Hilfebedürftigkeit der leistungsberechtigten Person innerhalb eines angemessenen Zeitraums dauerhaft zu verringern oder zu beenden. Im Rahmen der Leistung ist eine fachkundige Stellungnahme zur Tragfähigkeit der Gründungsidee zu erstellen. Die Prüfung soll insbesondere die wirtschaftliche Tragfähigkeit, die persönliche Eignung, die Marktchancen, die Finanzierung sowie die nachhaltige Umsetzbarkeit der geplanten Selbstständigkeit berücksichtigen. Die Leistung ist diskriminierungsfrei, rechtskreisbezogen, teilnehmerorientiert und unter Berücksichtigung aktueller arbeitsmarktlicher sowie digitaler Entwicklungen zu erbringen. B.1.2 Zielgruppe Teilnahmeberechtigt sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach dem SGB II, die Leistungen des Auftraggebers beziehen und eine hauptberufliche selbstständige Tätigkeit aufnehmen möchten. Voraussetzung für die Teilnahme ist grundsätzlich das Vorliegen folgender Unterlagen: - Businessplan, - Finanzierungs- und Liquiditätsplanung, - Markt- und Wettbewerbsanalyse, - gegebenenfalls weitere für die Tragfähigkeitsprüfung erforderliche Nachweise. Es wird von einem voraussichtlichen Beratungsumfang von bis zu 400 Beratungsstunden je Vertragslaufzeit ausgegangen. Die tatsächliche Inanspruchnahme richtet sich ausschließlich nach dem Bedarf des Auftraggebers. Ein Mindestabruf wird nicht zugesichert. Die Maßnahme soll am 01.01.2027 beginnen und zunächst 12 Monate laufen. Es wird von einem voraussichtlichen Beratungsumfang von bis zu 400 Beratungsstunden je Vertragslaufzeit ausgegangen. Die tatsächliche Inanspruchnahme richtet sich ausschließlich nach dem Bedarf des Auftraggebers. Ein Mindestabruf wird nicht zugesichert.

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