Prüfung Verwendungsnachweise Agrarforschungsinstitute Brandenburg Landesmittel ca. 14,5 Mio. EUR jährlich 60 Nachweise
Prüfung von Verwendungsnachweisen der Forschungsinstitute des Landes Brandenburg-Gegenstand der Leistung ist die Verwendungsnachweisprüfung nach den Vorgaben der Landeshaushaltsordnung des Landes Brandenburg nebst zugehöriger Verwaltungsvorschriften, insbesondere der §§ 23 und 44 LHO Land Brandenburg für außeruniversitäre Agrarforschungsinstitute des Landes Brandenburg, Bildungseinrichtungen im Agrarbereich, Einrichtungen der internationalen Zusammenarbeit im Agrarbereich sowie der Förderung im Bereich des Mauerfonds und des Zukunftsinvestitionsfonds. Geprüft werden soll die Umsetzung von Förderbescheiden des MLEUV über die - institutionelle Förderung und die Projektförderung außeruniversitärer Agrarforschungsinstitute. - Bildung - Internationale Zusammenarbeit - Mauerfonds - Zukunftsinvestitionsfonds Bei den zu prüfenden Verwendungsnachweisen handelt es sich ausschließlich um die Verwendung von Landesmitteln. Mittel aus den europäischen Fonds werden in diesen Bereichen nicht eingesetzt. Die Verwendungsnachweise liegen in Papierform bzw. als PDF-Dokument vor. Die Förderakten können durch den Auftragnehmer beim Auftraggeber eingesehen werden. Nach Rücksprache mit dem AG können die Projektdaten auch in digitalisierter Form durch den AG bereitgestellt werden. Die Nutzung der einschlägigen Plattformen erfordert vom AN zuvor die Zeichnung einer entsprechenden Vertraulichkeits- und Sicherheitsvereinbarung (Anlage 1 und 2). Leistungsanforderungen Im Rahmen einer vertieften Prüfung sind - der Verwendungsnachweis, - der darin enthaltene Sachbericht sowie Seite 1/4 - der zahlenmäßige Nachweis auf sachliche und rechnerische Richtigkeit zu prüfen und in einem Prüfbericht festzuhalten. Bei den zu prüfenden Verwendungsnachweisen handelt es sich ausschließlich um Landesmittel. Der Aufbau des Prüfberichts ergibt sich aus den Anforderungen der §§ 23 und 44 LHO Brandenburg nebst den dazugehörigen Verwaltungsvorschriften. Das zu prüfende Mittelvolumen beträgt jährlich ca. 6 Mio. EUR Institutionelle Förderung, ca 8 Mio. EUR Projektförderung, ca. 0,5 Mio. EUR Bildung und dazu 15 Mio. EUR ZifoG Pro Kalenderjahr sind ca. 60 Verwendungsnachweise zu erwarten. Die genannte Anzahl der Verwendungsnachweise stellt nur einen geschätzten Richtwert zu Kalkulationszwecken dar, welcher auf Erfahrungswerten basiert. Abweichungen in der tatsächlichen Zahl sind möglich.