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Prüfung des Wasserstofftransportnetzes in den Netzentwicklungspläne Gas und Wasserstoff 2025 gem. § 15d Energiewirtschaftsgesetz-Bei der Prüfung des Wasserstofftransportnetzes ist die Bundesnetzagentur nach § 15d Abs. 1 S. 9 EnWG gesetzlich dazu verpflichtet, eine gutachterliche Äußerung eines unabhängigen Sachverständigen einzuholen und diese bei der Bestätigung des NEP Gas und Wasserstoff zu berücksichtigen. Das Gutachten soll die eigene Prüfung des NEP Gas und Wasserstoff durch die Bundesnetzagentur nicht ersetzen. Vielmehr soll es die Prüfung der Bundesnetzagentur ergänzen, Impulse geben und die Möglichkeit eröffnen, Vergleiche zwischen der hauseigenen und der gutachterlichen Prüfung anstellen zu können.
Bundesnetzagentur
Frist: 17. Dezember 2025