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RV arbeitsrechtliche Beratung-Es ist beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer über Anwaltsleistungen abzuschließen. Der Auftragnehmer soll den Auftraggeber in ausgewählten Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts sowie des Sozial- und Tarifrechts (Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes, TVöD) sowie in Fragen der Arbeitnehmerüberlassung beraten. Die Personalabteilung der Generalverwaltung holt den Auftragnehmer im Rahmen eines nicht exklusiven Rahmenvertrags bei besonders gelagerten Fällen zur außergerichtlichen Beratung oder Prozessvertretung hinzu. Der Auftraggeber behält sich vor, in Standardfällen arbeits- oder sozialrechtlicher Natur lokale Kanzleien am jeweiligen Gerichtsort mit den gesetzlichen Gebühren zu beauftragen. Der Auftraggeber schätzt die Leistungsanteile auf ca. 80 % für Individualarbeitsrecht, ca. 10 % für kollektives Arbeitsrecht und Tarifrecht sowie ca. 10 % für Sozialrecht. Diese Verteilung ist jedoch nur eine Schätzung und nicht verbindlich. Ein Projektteam aus mindestens vier Rechtsanwält*innen ist erforderlich.
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