Zugang zu Ausschreibungsunterlagen für "Rahmenvereinbarung Baumschau Westraum 2026 bis 2030-Baumkontrollen als fachlich qualifizierte Inaugenscheinnahme vom Boden aus, nach aktueller FLL-Baumkontrollrichtlinie. Die Baumkontrolle an flächigen Baumbeständen /Gehölzbeständen ist in Form einer >>Negativkontrolle<< durchzuführen und zu dokumentieren. Jeder Baum ist einzeln und von allen Seiten im Wurzel-, Stamm- und Kronenbereich visuell zu kontrollieren. Die zu untersuchende Gesamtfläche beläuft sich dabei auf ca. 30.000.000 m². Die Grundstücke der LMBV bzw. über vertragliche Regelung gebundene Grundstücke, welche einen Gehölzbestand aufweisen, sind in der Regel einmal jährlich, alternierend, einmal im belaubten und einmal im unbelaubten Zustand zu kontrollieren. Zwischen den Kontrollen dürfen maximal 15 Monate, sollen mindestens aber 6 Monate liegen. Nach extremen Witterungsereignissen (z.B. Sturm, Nassschnee, Eisregen) oder Unfällen mit Baumbeteiligung kann der Auftraggeber Sonderkontrollen für einzelne oder sämtlich Grundstücke anweisen bzw. bei Unfällen mit Baumbeteiligung ist der konkrete Baum zu kontrollieren. Der Vertrag wird als Rahmenvereinbarung mit Abrufleistungen (Kontrakt) ausgeschrieben. Die Beauftragung und Abrechnung der Leistungen erfolgt nach Bedarf diskontinuierlich über Einzelauftrag (Abruf) im AVA@LMBV. Die im Leistungskatalog aufgeführten Mengenvorsätze für die Abrufleistungen stellen unverbindliche Schätzwerte dar. Es besteht weder Anspruch auf eine Mindestmenge noch auf die angegebenen Gesamtmengen. Es bestehen keinerlei Ansprüche aus nicht erwirtschafteten Umlagen aufgrund nicht getätigter Abrufe. Umlagen (WuG, BGK, AGK) werden ausschließlich in Zusammenhang mit dem Einzelabruf vergütet. Die jeweils erforderlichen Leistungen werden mittels schriftlichem Abruf vom AG beim Auftragnehmer bestellt. Die Leistungen sind auf Nachweis abzurechnen.-WERT: 2 061 010,00 EUR"

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