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Rahmenvereinbarung Dauerbeobachtungsflächen im Nationalpark Sächsische Schweiz-Fachberatung zur Datenauswertung, Weiterentwicklung und Durchführung des waldökologischen Monitorings im Nationalpark Sächsische Schweiz
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Wichtige Termine
Veröffentlicht:18 Nov. 2025
Abgabeschluss:05 Dez. 2025
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Frist: 11. Dezember 2025
Strukturelle Weiterentwicklung NWL 2025 - 2027-Gegenstand der Vergabe "Strukturelle Weiterentwicklung NWL 2025 - 2027" ist eine Rahmenvereinbarung über Beratungsleistungen sowie Unterstützung in den Bereichen Projektmanagement (inklusive Projektplanung und -steuerung, der Moderation von Gesprächen und Veranstaltungen, der Dokumentation im Rahmen von Protokollen, Präsentationsmaterial sowie Texten für die Erstellung von Beschlussvorlagen), Organisationsentwicklung und Monitoring.-WERT: 660 000,00 EUR
Zweckverband Nahverkehr Westfalen Lippe
Frist: 07. November 2025
Aufbau einer zentralen Datenbank der Integrierten Sozialplanung für den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Der Auftraggeber beabsichtigt den Aufbau einer zentralen Datenbanklösung zur Unterstützung der integrierten Sozialplanung. Die Datenbank dient als technische Basis für die Fortschreibung eines bestehenden Indikatorenkatalogs und die Etablierung eines dauerhaften Sozialmonitorings. Die Datenbank muss via Schnittstellen an die bestehenden Fachanwendungen der Landkreisverwaltung zwingend angebunden werden. Dieses Projekt ist ein vom Sächsischen Staatsministerium für Infrastruktur und Regionalentwicklung gefördertes Projekt nach der Richtlinie FR-Regio, welches mit Steuermitteln auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes mitfinanziert ist. Folgende Eigenerklärungen und Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen: 1.Projektbeteiligte: Es ist die Projektleitung, dessen Vertretung im Projekt sowie die Projektmitarbeitenden zu benennen. 2.Referenzen: Dem Angebot ist eine Referenz eines abgeschlossenen Projektes – in Art und Umfang vergleichbar mit der ausgeschriebenen Leistung – beizufügen. 3.Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug bzw. Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer 4.Konzeptionierung: Dem Angebot ist ein Konzept beizufügen, welches die Herangehensweise und den methodischen Ansatz darstellt und Aussagen zur organisatorischen Durchführung sowie zum Zeitplan trifft. 5.Preisblatt:
Evaluation der Kommunikations- und Aktivierungskampagne „80 Millionen gemeinsam für Energiewechsel" Nach etwa 3,5 Jahren Laufzeit soll die Energiewechsel-Kampagne als Beitrag zur Erfolgskontrolle nach § 7 Absatz 2 Bundeshaushaltsordnung (BHO) sowie den dazugehörigen Verwaltungsvorschriften evaluiert werden. Zudem sollen Handlungsempfehlungen für eine zielorientierte Weiterentwicklung der Kampagne und zur Optimierung des begleitenden Monitorings entwickelt werden. Die Evaluation beinhaltet folgende Arbeitspakete: - Durchführung einer Zielerreichungs-, Wirkungs- und Wirtschaftlichkeitskontrolle als Beitrag zur Erfolgskontrolle gemäß § 7 Abs. 2 BHO (AP 1) und - Ausarbeitung von Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Kampagne (AP 2). Grundsätzlich soll sich die angewandte Methodik am Methodik-Leitfaden für Evaluationen von Energieeffizienzmaßnahmen des BMWE orientieren.
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Frist: 13. November 2025
Fortführung zdi 2026 ff. Das MKW finanziert im Rahmen eines Dienstleistungsauftrages die zentrale landesweit arbeitende zdi-Geschäftsstelle. Der Vertrag mit dem bisherigen Dienstleister läuft am 31.12.2025 aus. Der zukünftige Dienstleister soll folgende Aufgaben wahrnehmen: 1. Beratung, Coaching, Monitoring der zdi-Netzwerke und der zdi-Schülerlabore 2. Betreuung und Weiterentwicklung der zdi-Community-Plattform 3. Begleitung und Stabilisierung der zdi- Schüler:innenlabore 4. Punktuelle Erschließung weiterer Lernorte 5. Presse-, Marken- und Öffentlichkeitsarbeit für zdi 6. Betreuung und Weiterentwicklung der Online-Präsenzen sowie weiterer Digitalisierungsformate von zdi.NRW 7. Einbindung von Künstlicher Intelligenz in die Arbeit von zdi.NRW 8. Unterstützung bei der Beantragung und Umsetzung von Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)-Programmen im zdi-Kontext 9. Erarbeitung eines Wirkungsmonitoring 10. Inhaltliche und organisatorische Vorbereitung sowie Durchführung vom zdi-Roboterwettbewerb 11. Organisation und Nachbereitung eines jährlichen zdi- BarCamps 12. zdi-Akademie (Kooperation mit MINT-Campus, Lernmodule, Lernpfade, Micor- Degrees) 13. Themenspezifische Weiterentwicklung von zdi.NRW mit Partizipationsmöglichkeiten der zdi-Community 14. Option 1: Inhaltliche und organisatorische Vorbereitung sowie Durchführung der zdi-Science League 15. Option 2: Inhaltliche und organisatorische Vorbereitung sowie Durchführung eines Wettbewerbs für innovative Lernformate im MINT-Bereich. Ausführlich Detailinformationen zu zdi.NRW finden sich im Internet unter www.zdi-portal.de.
Beratungs- und Implementierungsleistungen SAP S/4HANA Transformation ITSM ServiceNow 11.400 PT Aachen
Universitätsklinikum Aachen
Frist: 02. Dezember 2025
RV IT-Beratung: Allgemeine IT-Beratung V2-Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG beabsichtigt im Rahmen des vorliegenden Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb die Vergabe von Rahmenvereinbarungen für IT-Beratung: Allgemeine IT-Beratung. Die vorliegende Ausschreibung hat den Abschluss von Rahmenverträgen für die Durchführung von einer zukunftsorientierten, skalierbaren und wirtschaftlichen IT-Beratung zum Ziel, beginnend ab ca. 01.07.2026 bis voraussichtlich 30.06.2029 mit zwei Verlängerungsoptionen von jeweils 12 Monaten zum Gegenstand. Als EnBW agieren wir nicht nur national, sondern auch im internationalen Umfeld und benötigen daher Dienstleistungen nicht nur Onshore, sondern auch im Nearshore, um ein gleiches Verständnis herzustellen sind diese Klassifizierungen nachfolgend definiert: - Onshore: Deutschland, Österreich - Nearshore: Alle europäischen Staaten inkl. Schweiz, UK und Türkei, jedoch exkl. Deutschland, Österreich. Ausschreibungsgegenstand: Allgemeine IT-Beratung Der Ausschreibungsgegenstand ist in 5 Leistungspakete (LP) untergliedert: - LP1 - Softwareentwicklung & Integration - LP2 - Betriebs- und Servicemanagement - LP3 - Support & Paketierung - LP4 - Projektmanagementleistungen - LP5 - Architekturmanagementleistungen-WERT: 315 000 290,00 EUR
EnBW Energie Baden-Württemberg AG
Landkreis Sächsische Schweiz
Frist: 18. November 2025
Ministerium für Kultur und Wissenschaft
Frist: 24. November 2025
Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung einer Mathematik-Lernplattform -Der Auftraggeber beabsichtigt den Abschluss einer EVB-IT-Rahmenvereinbarung über Cloudleistungen zur Bereitstellung einer Mathematik-Lernplattform. Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist neben der Bereitstellung der Lernplattform auch die Erbringung begleitender Dienstleistungen (Personentage, nachfolgend: PT). Hierzu zählen insbesondere die Analyse der Nutzung und des Nutzerverhaltens, die Durchführung von Evaluierungen, die Umsetzung von allgemeinen sowie hessenspezifischen Anpassungen, die Durchführung von Maßnahmen zur Steigerung der Akzeptanz und Reichweite bei den Nutzerinnen und Nutzern sowie die fortlaufende Optimierung und Weiterentwicklung der Plattform. Die Rahmenvereinbarung wird von der HA Hessen Agentur GmbH im Auftrag des Hessischen Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen (HMKB) durchgeführt. Die Mathematik-Lernplattform dient der individuellen Förderung von Schülerinnen und Schülern (nachfolgend: SuS) und der Entlastung von Lehrkräften (nachfolgend: LK). Sie stellt passgenaue digitale Lernimpulse bereit, ermöglicht differenziertes Arbeiten, macht Lernfortschritte transparent, schafft Freiräume für gezielte Förderung in Kleingruppen und unterstützt die datengestützte Unterrichtsentwicklung. Die Pilotphase beginnt an Startchancenschulen und umfasst den Einsatz ab Klasse vier bis zum Ende der Schulzeit; eine Nutzung ab Klasse drei ist möglich. Die Rahmenvereinbarung beginnt am 1. März 2026. Das Go-Live der Mathematik-Lernplattform erfolgt am 11. April 2026. Die Rahmenvereinbarung hat eine Grundlaufzeit bis zum 31.07.2027Diese Laufzeit verlängert sich jeweils automatisch bis zum 31.07.2028, bis zum 31.07.2029 und bis zum 31.01.2030 (nachfolgend: Höchstlaufzeit), soweit der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung nicht jeweils mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit kündigt. Die ordentliche Kündigung der Rahmenvereinbarung durch die Auftragnehmerin ist ausgeschlossen. Das in Aussicht genommene Auftragsvolumen beträgt 456.000 Schulhalbjahreslizenzen und 500 Personentage (bezogen auf die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung unter Ansatz aller möglichen Laufzeitverlängerungen der Rahmenvereinbarung). Diese können verteilen sich geschätzt wie folgt: Schulhalbjahr 1 (01.02.2026 bis 31.07.2026) 38.000 SuS 320 LK 100 PT Schuljahr 2 (01.08.2026 bis 31.07.2027) 38.000 SuS 320 LK 100 PT Schuljahr 3 (01.08.2027 bis 31.07.2028) 54.000 SuS 450 LK 100 PT Schuljahr 4 (01.08.2028 bis 31.07.2029) 78.000 SuS 650 LK 100 PT Schulhalbjahr 5 (01.08.2029 bis 31.01.2030) 78.000 SuS 650 LK 100 PT Es wird eine Höchstabnahmegrenze von 650.000 Schulhalbjahreslizenzen (SuS und LK) sowie 600 Personentagen festgelegt. Die Rahmenvereinbarung verliert ihre Wirkung, sobald diese Höchstabnahmegrenze erreicht ist oder die Höchstlaufzeit endet.