Rahmenvereinbarung Ingenieurleistungen für das Gewässerentwicklungskonzept WWE - Die Kooperationsgemeinschaft Gewässerentwicklungsprojekt Weser-Werre-Else schreibt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung gemäß § 15 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) über die Planung, Koordinierung und Objektüberwachung von Gestaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen an Fließgewässern in den Kreisen Herford und Minden-Lübbecke gemäß § 9 UVgO im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung. Im Rahmen des Gewässerentwicklungsprojektes Weser-Werre-Else (nachfolgend: „WWE-Projekt“) werden in den Kreisen Herford und Minden-Lübbecke aus Gewässerentwicklungskonzepten hergeleitete Maßnahmen an Fließgewässern zur Verbesserung des Gewässerzustandes umgesetzt. Zur gemeinsamen Durchführung dieses Projektes haben sich die betroffenen gewässerunterhaltungspflichtigen Körperschaften, und zwar die Städte und Gemeinden des Kreises Herford, die Städte Bad Oeynhausen, Espelkamp, Minden, Petershagen, Pr. Oldendorf und Porta Westfalica, die Gemeinde Hüllhorst sowie die Wasserverbände „Große Aue“ und „Weserniederung“ mit den Kreisen Herford und Minden-Lübbecke zu einer Kooperationsgemeinschaft zusammengeschlossen. Im Rahmen dieses WWE-Projektes benötigen die vorgenannten gewässerunterhaltungspflichtigen Körperschaften (nachfolgend auch „Kooperationspartner“ oder „Auftraggeber“ genannt) regelmäßig, in einem vorab aber nicht überschaubaren Umfang, Planungs-, Koordinierungs- und Objektüberwachungsleistungen. Daher schreibt die Kooperationsgemeinschaft Gewässerentwicklungsprojekt Weser-Werre-Else den Abschluss einer Rahmenvereinbarungen mit jeweils mehreren Unternehmen für diese Leistungen aus.

Kreis Herford

Rahmenvereinbarung Ingenieurleistungen für das Gewässerentwicklungskonzept WWE - Die Kooperationsgemeinschaft Gewässerentwicklungsprojekt Weser-Werre-Else schreibt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung gemäß § 15 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) über die Planung, Koordinierung und Objektüberwachung von Gestaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen an Fließgewässern in den Kreisen Herford und Minden-Lübbecke gemäß § 9 UVgO im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung. Im Rahmen des Gewässerentwicklungsprojektes Weser-Werre-Else (nachfolgend: „WWE-Projekt“) werden in den Kreisen Herford und Minden-Lübbecke aus Gewässerentwicklungskonzepten hergeleitete Maßnahmen an Fließgewässern zur Verbesserung des Gewässerzustandes umgesetzt. Zur gemeinsamen Durchführung dieses Projektes haben sich die betroffenen gewässerunterhaltungspflichtigen Körperschaften, und zwar die Städte und Gemeinden des Kreises Herford, die Städte Bad Oeynhausen, Espelkamp, Minden, Petershagen, Pr. Oldendorf und Porta Westfalica, die Gemeinde Hüllhorst sowie die Wasserverbände „Große Aue“ und „Weserniederung“ mit den Kreisen Herford und Minden-Lübbecke zu einer Kooperationsgemeinschaft zusammengeschlossen. Im Rahmen dieses WWE-Projektes benötigen die vorgenannten gewässerunterhaltungspflichtigen Körperschaften (nachfolgend auch „Kooperationspartner“ oder „Auftraggeber“ genannt) regelmäßig, in einem vorab aber nicht überschaubaren Umfang, Planungs-, Koordinierungs- und Objektüberwachungsleistungen. Daher schreibt die Kooperationsgemeinschaft Gewässerentwicklungsprojekt Weser-Werre-Else den Abschluss einer Rahmenvereinbarungen mit jeweils mehreren Unternehmen für diese Leistungen aus.

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