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Rahmenvereinbarung ist die Erbringung der allgemeinen Steuerberatung ab 2026 bis 2029, die Beratung und Durchsicht für die Steuererklärungen 2025 bis 2028 sowie die Vorbereitung und Begleitung der Betriebsprüfung für die Jahre Betriebsprüfung 2020 bis 2023. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen geschlossen. Der Vertrag beginnt am 02.01.2026 und endet am 31.12.2029. Unabhängig von der Vertragslaufzeit endet der Vertrag, wenn der Höchstauftragswert von 350.000 € ohne Umsatzsteuer erreicht ist. Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung ohne Abnahmeverpflichtung.

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Rahmenvereinbarung ist die Erbringung der allgemeinen Steuerberatung ab 2026 bis 2029, die Beratung und Durchsicht für die Steuererklärungen 2025 bis 2028 sowie die Vorbereitung und Begleitung der Betriebsprüfung für die Jahre Betriebsprüfung 2020 bis 2023. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen geschlossen. Der Vertrag beginnt am 02.01.2026 und endet am 31.12.2029. Unabhängig von der Vertragslaufzeit endet der Vertrag, wenn der Höchstauftragswert von 350.000 € ohne Umsatzsteuer erreicht ist. Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung ohne Abnahmeverpflichtung.

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