Rahmenvereinbarung ist die Erbringung der allgemeinen Steuerberatung ab 2026 bis 2030, die Beratung und Durchsicht für die Steuererklärungen 2025 bis 2029 sowie die Erstellung der betrieblichen Steuererklärungen für die Betriebe gewerblicher Art Kultur-Touristische Einrichtungen (KTE) und Parkplätze für die Steuererklärungen 2025 bis 2029. Darüber hinaus die Beratung, Stellungnahme bzw. Begutachtung zu Einzelfragen zu steuerlichen Fragen außerhalb der BgA.
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Rahmenvereinbarung ist die Erbringung der allgemeinen Steuerberatung ab 2026 bis 2030, die Beratung und Durchsicht für die Steuererklärungen 2025 bis 2029 sowie die Erstellung der betrieblichen Steuererklärungen für die Betriebe gewerblicher Art Kultur-Touristische Einrichtungen (KTE) und Parkplätze für die Steuererklärungen 2025 bis 2029. Darüber hinaus die Beratung, Stellungnahme bzw. Begutachtung zu Einzelfragen zu steuerlichen Fragen außerhalb der BgA.
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