Rahmenvereinbarung Kostenmodellierung-Die Bundesnetzagentur benötigt im Bereich Telekommunikation gutachterliche Unterstützung bei der Ermittlung von Investitionskosten für Kommunikationsnetzinfrastrukturen sowie der Bearbeitung zugehöriger ökonomischer und technischer Fragestellungen. Die Gutachter sollen in diesem Zusammenhang (I) Kostenstudien auf Basis von geeigneten Kostenmodellen erstellen, (II) diese Modelle bei Bedarf weiterentwickeln und an neue Anforderungen anpassen sowie (III) kurzfristige wissenschaftliche Beratungsleistungen erbringen.
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Rahmenvereinbarung Kostenmodellierung-Die Bundesnetzagentur benötigt im Bereich Telekommunikation gutachterliche Unterstützung bei der Ermittlung von Investitionskosten für Kommunikationsnetzinfrastrukturen sowie der Bearbeitung zugehöriger ökonomischer und technischer Fragestellungen. Die Gutachter sollen in diesem Zusammenhang (I) Kostenstudien auf Basis von geeigneten Kostenmodellen erstellen, (II) diese Modelle bei Bedarf weiterentwickeln und an neue Anforderungen anpassen sowie (III) kurzfristige wissenschaftliche Beratungsleistungen erbringen.
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