Rahmenvereinbarung Lieferung Forststiefel für Landesforsten Niedersachsen und weitere 12 Bundesländer
Keine Kreditkarte · Sofort verfügbar
Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von Stiefel, Forst für den Kundenkreis der Landesforsten Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Berlin, Schleswig-Holstein, Hamburg, Hessen, Rheinland- Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Bayern, Thüringen sowie Sachsen.
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