Rahmenvereinbarung Service Support SONY Produktionsmischer MVS XVS MLS Südwestrundfunk 24 Monate 2x12 Monate
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Rahmenvereinbarung für Service- und Supportleistungen für SONY Produktionsmischer für den Südwestrundfunk und weitere Bezugsberechtigte-Der Südwestrundfunk als Auftraggeber sowie die an dieser Ausschreibung beteiligten Bezugsberechtigten betreiben an ihren Standorten sowie in der Außenübertragung Produktionsmischer des Herstellers Sony. Eine detaillierte Auflistung der Bildmischer kann der Anlage 17 – Preisblätter sowie dem Kapitel 6.1 entnommen werden. Benötigt wird ein Supportvertrag, um bei technischen Fehlern bzw. Ausfällen von Geräten schnellstmöglich Abhilfe schaffen zu können. Bedingt durch die unterschiedlichen Standorte der Geräte muss der externe Dienstleister auch ein zentrales Ersatzteildepot vorhalten, um die benötigten Ersatzeile bei Bedarf zeitnah an den jeweiligen Produktions-Standort ausliefern zu können. Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für Service- und Supportleistungen für SONY Produktionsmischer der Serien MVS, XVS und MLS. Basierend auf den bestehenden Sony Servicemodulen soll der Vertrag mit einer Grundlaufzeit von 24 Monaten sowie zwei Verlängerungsoptionen um jeweils 12 Monate abgeschlossen werden. Die Rahmenvereinbarung beginnt geplant am 01.04.2026 jedoch frühestens mit Erteilung des Zuschlags. Dies ermöglicht innerhalb festgelegter SLA's den entsprechenden Service zeit- und fachgerecht leisten zu können. Die über dieses Vergabeverfahren ausgeschriebenen Hauptleistungen sind: Abschluss eines Rahmenvertrags über eine Grundlaufzeit von 24 Monaten über fachgerechte Service- und Supportleistungen, innerhalb fest definierter Servicezeiten, Vorhalten eines zentralen Ersatzteils-Pools, 2 Verlängerungsoptionen um jeweils 12 Monate. An dieser Rahmenvereinbarung sind neben dem SWR als Vertragspartner dieser Rahmenvereinbarung die nachfolgend benannten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sowie deren Tochter- und Beteiligungsunternehmen, sofern die Beteiligung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mindestens 50% beträgt, als Bezugsberechtigte beteiligt: -Deutsche Welle (DW) -Bayerischer Rundfunk (BR) -Hessischer Rundfunk (HR) - Mitteldeutscher Rundfunk (MDR) -Norddeutscher Rundfunk (NDR) -Saarländischer Rundfunk (SR) -Südwestrundfunk (SWR). Ebenfalls bezugsberechtigt sind Gemeinschaftseinrichtungen (GSEA), für die der jeweilige Bezugsberechtigte die Federführung hat. Die Abnahmemengen in € netto sind in den Verfahrens- und Vertragsunterlagen, Kapitel 5.5 Abnahmemengen dargestellt: Abnahmemengen: Mindestabnahmemenge netto: 250.000 €, Geplante Abnahmemenge netto: 1.000.000 €, Optionale Höchstabnahmemenge netto: 1.100.000 €