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Rahmenvereinbarung Technikdienstleister Medienraum - Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die technische Betreuung bei unterjährig stattfindenden öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen des Auftraggebers unter Verwendung der vorhandenen und eingebauten Medientechnik im BVL-Medienraum in der Gerichtstr. 49 in 13347 Berlin sowie ggf. zusätzlicher erforderlicher Technik. Die konkreten Anforderungen und die Dauer der technischen Betreuung werden vor jeder Veranstaltung mit dem Auftragnehmer besprochen und einzelvertraglich festgelegt. Neben Kamera, Ton und Licht sind auch Livestreams, ggf. inkl. Online- Zuschaltungen, zu betreuen und aufzuzeichnen.
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