Rahmenvereinbarung Trainingsleistungen Führungskräfte Diversität IGB 2026-2028
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Rahmenvereinbarung über Trainingsleistungen-Am Leibniz-Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei (IGB) im Forschungsverbund Berlin e. V. bestehen verschiedene Bedarfe an Trainingsangeboten. Einerseits werden Trainings für leitende Wissenschaftler*innen angeboten, um deren Führungskompetenz zu stärken und einen Austausch zu Führungsthemen anzuregen. Zusätzlich sollen auch gezielt Angebote für alle weiblichen Führungskräfte gemacht werden. Zudem gibt es eine interne Konfliktberatungsstelle, deren Mitglieder regelmäßig hinsichtlich ihrer Beratungskompetenz in Konfliktfällen geschult werden sollen. Alle Trainings sollen zum Thema passende Gender- und Diversitätsaspekte berücksichtigen, interaktive Komponenten enthalten und die Möglichkeit bieten, die Inhalte auf den eigenen Arbeitsalltag zu übertragen. Für die verschiedenen Trainingsleistungen möchte das Institut einen Pool von Trainer*innen einrichten. In diesen Pool werden geeignete und leistungsfähige Auftragnehmer*innen aufgenommen, die im Bedarfsfall seitens des Auftraggebers kontaktiert werden. Ein festes Kontingent wird nicht vereinbart. Die Leistung der*des Auftragnehmenden umfasst neben der Konzeption die Vor- und Nachbereitung, die Durchführung und die Dokumentation des jeweiligen Trainings in Rücksprache bzw. nach thematischer Vorgabe des Auftraggebers. Es muss gewährleistet sein, dass der*die Trainer*in Trainings auf Englisch durchführen kann. Für die auszuschreibende Leistung soll eine Rahmenvereinbarung über 3 Jahre (2026 bis 2028) geschlossen werden mit der Option auf Verlängerung um ein weiteres Jahr. Der Auftraggeber plant für den Zeitraum von 3 Jahren die regelmäßige Inanspruchnahme von Trainingsangeboten (siehe Darstellung in Kapitel 1). Der Auftraggeber geht von folgendem jährlichen Bedarf an Trainings aus: • Führungskräftetraining: ein- bis zweitägig, zwei inhaltsgleiche Veranstaltungen pro Jahr; ggf. zusätzlich ein eintägiger Aufbauworkshop • Training für weibliche Führungskräfte: eintägiges Training, i.d.R. alle 3 Jahre • Training für Mitarbeitende der Konfliktberatungsstelle: eintägiges Training, einmal pro Jahr Mit dem Abschluss des Rahmenvertrags sichert der Auftraggeber keine konkrete Anzahl an Beauftragungen innerhalb der Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung zu. Die Auftragnehmenden haben keinen Anspruch auf ein bestimmtes Mindestauftragsvolumen. Ist das Gesamtvolumen der Rahmenvereinbarung ausgeschöpft, endet der Rahmenvertrag automatisch auch vor Ablauf der eigentlichen Rahmenvertragsdauer. Ziel des Auftraggebers ist es, einen Pool von drei Anbietenden aufzubauen, die für die Erbringung von Trainingsleistungen am IGB auf der Grundlage von Rahmenverträgen zur Verfügung stehen. Abrufe aus den Rahmenvereinbarungen erfolgen in Form von Einzelbeauftragungen. Die Reihenfolge, in der die Anbietenden aus dem bestehenden Pool für den jeweiligen Einzelauftrag angesprochen werden, wird durch den Auftraggeber festgelegt. Als Entscheidungsgrundlage dient dabei das jeweilige Qualifikationsprofil der*des Auftragnehmenden, das im Rahmen der Ausschreibung einzureichen ist.