Rahmenvereinbarung Unternehmerreisen-Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die Organisation, Durchführung und Nachbetreuung von jährlich bis zu 30 Unternehmerreisen für Vertreter von Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft mit Sitz bzw. Hauptniederlassung in Deutschland sowie die Erstellung von jährlich bis zu 30 separaten Marktstudien, die unabhängig von einer Unternehmerreise beauftragt werden können, nach konkreten Vorgaben des Auftraggebers. Dies umfasst die allgemeinen Zielvorgaben für die jeweilige Unternehmerreise, insbesondere hinsichtlich des zu besuchenden Zieles (Land oder Region), Zielgruppe/n (Branche /Warengruppe/branchenübergreifend), Reisetermin (konkretes Datum oder Zeitrahmen zzgl. An-/Abreise) sowie Leistungsbestandteile (sog. Module) und deren Konkretisierung. Die Vorgaben für die jeweilige separate Marktstudie erfolgen insbesondere hinsichtlich des Zieles (Land oder Region), der Zielgruppe/n (Branche/Warengruppe/branchenübergreifend) sowie des Leistungsbestandteils gem. Vergabeunterlagen und dessen Konkretisierung. Die Rahmenvereinbarung wird mit maximal sechs Rahmenvertragspartnern (Auftragnehmern) abgeschlossen.