Rahmenvereinbarung Veranstaltungsdienstleistungen VStättV 2026-2028 Memmingen
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Rahmenvereinbarung über veranstaltungsbezogene Dienstleistungen nach VStättV 2026 - 2028 Die Stadt Memmingen, Veranstaltungsstätten, beabsichtigt vom 01.06.2026 – 31.12.2028 eine Rahmenvereinbarung (Direktauftrag) über veranstaltungsbezogene Dienstleistungen • als Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik gemäß §§ 39, 40 VStättV und • als Veranstaltungsleiter gemäß § 38 VStättV nach Maßgabe der Bayerischen Verordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (VStättV), mit nur einem Auftragnehmer zu schließen. Der Auftragnehmer muss geprüfter Meister für Veranstaltungstechnik gemäß § 39 Abs. 1 VStättV und rechtlich befugt sein, die in §§ 38 Abs. 2 und 40 Abs. 1-5 VStättV verzeichneten Aufgaben eigenverantwortlich wahrzunehmen. Das voraussichtliche Auftragsvolumen beträgt im Jahr 2026 ca./max. 27 Veranstaltungen, im Jahr 2027 ca./max. 55 Veranstaltungen sowie im Jahr 2028 ca./max. 55 Veranstaltungen. Eine Mindestabnahmemenge wird ausdrücklich nicht vereinbart, es besteht deshalb seitens des Auftragnehmers kein Anspruch auf Beauftragung. Diese Vorab-Bekanntmachung dienst vornehmlich dazu, dass Unternehmen aus anderen EU-Mitgliedsstaaten Ihr Interesse bekunden können.