Rahmenvereinbarung Videoproduktion Postproduktion Öffentlichkeitsarbeit Stiftung EVZ bis vier Dienstleister
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Aufnahme und Postproduktion von Videoproduktionen für die Öffentlichkeitsarbeit -Abschluss einer Rahmenvereinbarung gem. § 15 UVgO Gegenstand der Aufträge: Die Stiftung EVZ beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung für Aufträge zurAufnahme und Postproduktion von Videoproduktionen für ihre Öffentlichkeitsarbeit mitbis zu vierDienstleister:innen. Zu erbringende Leistungen: Videoproduktion und -bearbeitung Die Stiftung EVZ benötigt für ihre Öffentlichkeits- und Projektarbeit die Produktion und Bearbeitung verschiedener Videoformate. Grundlage hierfür ist dasCorporate Design (CD) der Stiftung EVZ. Die Angebote sollenjeweils drei Korrekturschleifenumfassen. Die Videoproduktion und -bearbeitung muss mindestens die folgenden Leistungen enthalten: Interviews Video-Begleitung von Veranstaltungen und Projekten in Form von Reportagen, Berichten etc. Videobotschaften (auch Aufnahmen mit Teleprompter) Image-Filme animierte Videos (z.B. aus Text, Fotos) und ggf. Grafiken Erstellung oder Weiterentwicklung von Bauchbinden und animierten Intro/Outro Einbetten von Sounds/Jingles mit entsprechender Lizenzierung 360 Grad-Videos Lehrvideos/Tutorials Video-Snippets mit O-Tönen, Reels oder andere Kurzvideoformate für Social Media-Plattformen im Quer- und Hochformat Videobearbeitung/-schnitt von produzierten Videos bzw. aus bestehendem Videomaterial oder angelieferten Videodateien (z.B. von Projektträger:innen) Redaktionelle Arbeit (Auswahl von Ausschnitten / Zitaten / inhaltlichen Schwerpunkten etc.), Konzeptentwicklung, konzeptionelle Beratung, ggf. Begleitung vor Ort bei Veranstaltungen o.Ä. Transkription, Redaktion und Einfügen von Untertiteln vorrangig in Deutsch und/oder Englisch, auch in anderen Stiftungssprachen möglich Lieferung in verschiedenen Datei-Formaten (z.B. für verschiedene Social-Media-Kanäle), Lieferung als VTT-Datei oder andere Dateiformate