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Rahmenvereinbarung zu steuerrechtlichen Beratungsleistungen-Der Bedarf steuerrechtlicher Beratungsleistungen bezieht sich auf die steuerrechtliche Beurteilung und Begleitung von Verträgen, Ausgangsrechnungen und weiteren Geschäftsvorfällen des Forschungsverbunds Berlin e.V. in enger Zusammenarbeit mit dem Justiziariat. Für die Unterstützungsleistung bei der Auftraggeberin wird ein geschätztes Abrufvolumen von durchschnittlich bis zu 500 Stunden (à 60 Minuten) pro Jahr kalkuliert. Folgendes Mengengerüst wird schätzungsweise benötigt: - Jahr 2025 (Q4): bis zu 125 Stunden - Jahr 2026: bis zu 500 Stunden - Jahr 2027: bis zu 500 Stunden - Jahr 2028: bis zu 500 Stunden - Jahr 2029 (Q1/Q2/Q3): bis zu 375 Stunden Die genannten Leistungsmengen wurden durch interne Erfahrungswerte geschätzt und spiegeln den voraussichtlich maximalen Bedarf wider. Eine Mindestabnahmemenge ergibt sich hieraus jedoch nicht. Es handelt sich um eine unverbindliche Bedarfsschätzung; aus Gründen des Haushaltsrechts kann keine Abnahmezusage in einem konkreten Umfang gegeben werden. Die genannten Mengen beziehen sich auf die Höchstabnahmemenge, welche durch den Abschluss der Rahmenvereinbarung gedeckt werden soll. Ein Anspruch auf Abruf bestimmter Leistungsumfänge oder auf eine Mindestabnahme besteht nicht. Diese Rahmenvereinbarung wird mit Zuschlagserteilung zum 1. Oktober 2025 wirksam. Der Vertrag wird zunächst für 12 Monate geschlossen und verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, sofern nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Laufzeitende gekündigt wird. Maximal ist eine dreimalige Verlängerung möglich. Die maximale Laufzeit des Vertrages beträgt 48 Monate (Ende 30.09.2029), in diesem Fall bedarf es keiner besonderen Kündigung.
Hochschule Reutlingen
Frist: 24. Juli 2025
Freie Universität Berlin
Frist: 15. September 2025
Zukunft - Umwelt - Gesellschaft