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Rahmenvereinbarung zur rechtlichen Beratung für Aufgaben der Zentralen Steuerung -Außergerichtliche juristische Beratung oder Begutachtung zu speziellen, nicht alltäglichen Aufgabenstellungen zu betriebswirtschaftlichen, kommunal-, steuer-, gesellschafts- und insbesondere beihilfenrechtlichen Themen (gegebenenfalls im Zusammenspiel mit dem Kommunalrecht Mecklenburg-Vorpommern), die im Zusammenhang mit den Tätigkeiten der Zentralen Steuerung und der Projektbetreuung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock auftreten. Das maximale Stundenvolumen beträgt 188 Stunden pro Jahr.
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