Rahmenverträge für die Durchführung kommunaler doppischer Jahresabschlussprüfungen in Hessen. Zu vergeben ist die Prüfung kommunaler Jahresabschlüsse nach Maßgabe der Hessischen Gemeindeordnung (HGO), der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) sowie ggf. ergänzend des Handelsgesetzbuches (HGB). Die zu erbringende Leistung besteht in der Prüfung der Jahresabschlüsse nach § 128 HGO. Die Prüfung der Jahresabschlüsse bis einschließlich 2015 ist in Anlehnung an die "Mindeststandards zur Prüfung rückständiger Jahresabschlüsse bis einschließlich 2015" - zur Anwendung empfohlen von den Arbeitsgemeinschaften der Leiter/innen der Rechnungsprüfungs- /Revisionsämter in Hessen - durchzuführen
Diese Ausschreibung betrifft die Beschaffung von IT-Dienstleistungen für die digitale Transformation...
Kreisausschuss des Vogelsbergkreises
Hessischer Rechnungshof
Frist: 02. Juni 2025
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