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Arzneimittel-/Pharmarecht-Die Fraunhofer-Gesellschaft (weiter: Auftraggeber) beabsichtigt, externe Rechtsdienstleistungen zur Unterstützung der internen Rechtsberatung zu beschaffen, wobei im Rahmen der Erbringung der Rechtsdienstleistungen zu berücksichtigen ist, dass die Fraunhofer-Gesellschaft als eine nach Art. 91b GG von Bund und Ländern geförderte gemeinnützige außeruniversitäre Forschungseinrichtung in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins öffentlich-rechtlichen Rahmenbedingungen unterliegt, die in sämtliche Beratungsbereiche hineinspielen können. Hierzu soll ein Rahmenvertrag über anwaltliche Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich Arzneimittelrecht/ Pharmarecht abgeschlossen werden: Arzneimittelrecht/ Pharmarecht Beratung und Unterstützung (einschließlich der Formulierung und Verhandlung entsprechender vertraglicher Regelungen) des Auftraggebers bei Fragestellungen zum Arzneimittelrecht/ Pharmarecht, insbesondere im Zusammenhang mit F&E-Verträgen (Auftragsforschung und Kooperationsvorhaben), Lizenzverträgen, klinischen Prüfungen (hier insbesondere, aber nicht abschließend, Fraunhofer als Sponsor, Fraunhofer als Prüfzentrum, Fraunhofer als Hersteller von Prüfpräparaten) sowie nicht-interventionellen Studien. Die Leistungen gem. § 116 GWB sind nicht Gegenstand der vorliegenden Beschaffung. WERT: 340 000,00 EUR
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