Rahmenvertrag Anwaltliche Beratung Gewerblicher Rechtsschutz Markenrecht Urheberrecht Domainrecht
Rahmenvereinbarung über anwaltliche Beratung und Vertretung im gewerblichen Rechtsschutz-Der Auftraggeber beabsichtigt, einen Rahmenvertrag über anwaltliche Leistungen im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes sowie angrenzender Schutzrechte abzuschließen. Der Schwerpunkt liegt im Markenrecht einschließlich der laufenden Betreuung, Beratung, Überwachung (optional), Verteidigung und Durchsetzung der Markenrechte des Auftraggebers. Darüber hinaus soll der Rahmenvertrag auch die rechtliche Beratung und Vertretung in urheberrechtlichen Angelegenheiten, namensrechtlichen Streitigkeiten sowie in domainrechtlichen Fragestellungen umfassen. Der Rahmenvertrag dient der bedarfsabhängigen Beauftragung einzelner Leistungen. Ein Anspruch auf Abruf bestimmter Leistungen oder eines Mindestvolumens besteht nicht. Eine Exklusivität ist mit dem Rahmenvertrag nicht verbunden.