Rahmenvertrag Arbeitnehmerüberlassung kaufmännische gewerbliche Fachkräfte alle Standorte Berlin
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Rahmenvertrag Arbeitnehmerüberlassung-Die Rahmenvertragspartner sollen u.a. folgende Leiharbeitnehmende nach Bedarf für unterschiedliche Unternehmensbereiche (alle Standorte in Berlin) im Wege der Arbeitnehmerüberlassung gem. Gesetz zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) bereitstellen: - kaufmännische Leiharbeitskräfte (z.B. Assistenz (m/w/d), Sachbearbeiter (m/w /d) gemäß Anforderungsprofil der HOWOGE, - Leiharbeitskräfte mit speziellen betriebs- und wohnungswirtschaftlichen Kenntnissen (z.B. Betriebskostenabrechner (m/w/d), Finanz- und Bilanzbuchhalter (m/w/d), Kundenbetreuer (m/w/d), Immobilienbewirtschafter (m/w/d) usw. sowie - Leiharbeitskräfte mit fachspezifischen Kenntnissen und Fähigkeiten im gewerblichen Bereich (z.B. Anlagenmechaniker (m/w/d), Elektroniker für Energie- und Gebäudetechnik (m/w /d), Grundreiniger (m/w/d) etc.). Zudem müssen die Rahmenvertragspartner in der Lage sein, Arbeitnehmerüberlassungen für Leiharbeitskräfte mit weiteren Qualifikationen nach Anforderung der HOWOGE anzubieten.
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